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November 2023

STGAG Stellungnahme zur Lohnrunde 2024

By | personalthurgau, Spital Thurgau | No Comments

Stellungnahme der Gesamtpersonalkommission Spital Thurgau und personalthurgau

personalthurgau, der Dachverband der Berufs- und Personalorganisationen aus Bildung, Gesundheit und Verwaltung und die Personalkommission forderten für die Mitarbeitenden der STGAG 3 % generelle Lohnerhöhung und 1 % individuelle Lohnerhöhung. Begründet wurde die Forderung damit, dass ein voller Ausgleich des Kaufkraftverlusts derzeit notwendiger denn je ist. Alles wird teurer – die Lebensmittel, die Mieten, die Hypothekarzinsen, die Benzinpreise. An die Krankenkassenprämien darf man gar nicht denken, zumal diese bei der Ermittlung der Teuerung gar nicht berücksichtigt werden. Das System der zwar permanent und in immer grösserem Umfange steigenden Krankenkassenprämien einerseits, andererseits jedoch strikte und nicht mehr angemessene Tarife für Dienstleistungserbringer, welche nicht einmal mehr eine kostendeckende Abrechnung ermöglichen, wird schlichtweg nicht verstanden! Bereits letztes Jahr wurde betont, dass die Forderung nach einer generellen Lohnerhöhung nicht eine Lohnforderung darstelle, sondern rein der Erhaltung der Kaufkraft diene und damit der bestehenden Teuerung entgegenwirken solle.

Für die Lohnrunde 2024 vorgesehen sind: 0.75% generelle Lohnerhöhungen, 0.50% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.55% für strukturelle Lohnerhöhungen (MTRA, Rettungssanitäter, PG-Psychologie, Medi. Codierung, Zentralsterilisation, Labor, Flex-Modelle: Entschädigung für ausserordentliche Flexibilität). Für Leistungsprämien stehen wieder Fr. 150’000.00 zur Verfügung. Auch für Aus-, Fort- und Weiterbildung sind wieder Fr. 3.6 Mio. budgetiert worden.

personalthurgau, die Peko und die FiV-Verbände sind enttäuscht! Enttäuscht deshalb, weil insbesondere unsere Forderung nach einem grösseren und angemessenen Anteil genereller Lohnerhöhung zur Erhaltung der Kaufkraft nur bedingt gehört wurde. Zwar ist in der gesamten Lohnrunde der Anteil genereller Lohnerhöhung der grösste Topf, doch für sich allein betrachtet einfach zu wenig. Es ist uns sehr wohl bewusst in welchem Spannungsfeld sich die Spitäler befinden. Bei einem bestehenden Fachkräftemangel und einer mittlerweile deutlich spürbaren Teuerung einerseits und gedeckelten Tarifen (ambulant und stationär) andererseits, welche heutzutage nicht einmal mehr eine kostendeckende Verrechnung der Dienstleistung ermöglichen, bleibt leider nur wenig Luft übrig. Trotzdem hat das Personal den bitteren Nachgeschmack zu schlucken und steht am Ende des Monats mit immer weniger Geld in der «Hosentasche» da. Sehr erfreulich und ein schönes Zeichen der sozialen Unterstützung und Wertschätzung stellt jedoch die Mitteilung dar, dass Mitarbeitenden ab Lohnklasse 26 und höher keine generellen und keine individuellen Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ausbezahlt werden. Dafür sollen mittels Einmalzahlungen die hieraus freiwerdenden finanziellen Mittel zusätzlich an die FIV-Mitarbeitenden fliessen, die bis und mit einschliesslich in der Lohnklasse 09 eingestuft sind. Ebenso werden Mitarbeitende in einer HF-Ausbildung sowie 25+-Ausbildung bei diesen Einmalzahlungen mitberücksichtigt. So können zwischen 1-2% zusätzliche Lohnrundengelder an Mitarbeitende verteilt werden, welche die Teuerung deutlich spürbarer trifft.

Abschliessend bedanken wir uns für die gute und konstruktive Zusammenarbeit beim CEO Herrn Rolf Zehnder und CHRO Dr. oec. Silja Drack.

Votum von Barbara Dätwyler zur Lohnrunde 2024

By | Kantonale Verwaltung, personalthurgau | No Comments

An der Grossratssitzung vom 22. November 2023 hat sich unsere Präsidentin, Barbara Dätwyler,
wie folgt zur Lohnrunde 2024 geäussert:

Noch in diesem Frühjahr durfte RR Urs Martin einen Rekordabschluss des Rechnungsjahres
2022 präsentieren, überall herrschte Hochstimmung, ausser beim Personal. Dieses hatte nicht
vergessen, dass die GFK korrigierend Einschreiten musste, um einigermassen eine anständige
Lohnrunde für 2023 hinzubekommen. Allen Mitarbeitenden wurde gedankt und frohen Mutes
wurde zum Sozialpartnergespräch geladen. Doch es kam anders als gedacht, denn die
Ausführungen des RR zur nächsten Lohnrunde standen mehr auf Gewitter und Sturm, denn
auf Frühlingssonne.
Wie sagte schon Karl Valentin, das Münchner Original:
«Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut.»

Ganz im Sinne der Vertretungen aller Personalverbände aus der kantonalen Verwaltung
forderte personalthurgau den vollen Ausgleich des Kaufkraftverlusts und 2 % für individuelle
Lohnerhöhungen. Begründung: Das Lohnniveau des Kanton Thurgau ist im Vergleich zu den
umliegenden Kantonen zu tief. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel wird es immer öfter in
vielen Bereichen schwierig die Stellen mit guten Leuten zu besetzen. Oft scheitern die
Rekrutierungen schlussendlich am Lohnniveau. Dies hat zur Folge, dass bestehende
Mitarbeitende die viele Arbeit mit zu wenig Personalressourcen bewältigen müssen und dies
bei steigender Komplexität der Aufgaben. Weiter besteht vor allem bei jüngeren und
teilweise auch neueren Mitarbeitenden lohnmässig ein Nachholbedarf. Dies führt zu mehr
Absenzen und offenen Stellen und damit einhergehenden Kosten.

Alles wird teurer – die Lebensmittel, das Wohnen, Kleider, die Mobilität. An die
Krankenkassenprämien darf man gar nicht denken, zumal diese bei der Ermittlung der
Teuerung nicht mal berücksichtigt werden. Da reichen die 1.5 % generelle
Besoldungsanpassung, bei weitem nicht aus!
Fakt ist, dass auch die Mitarbeitenden unter der Teuerung spürbar leiden und
personalthurgau sich nach dem grandiosen Jahresabschluss 2022 mehr für die Angestellten
der kantonalen Verwaltung erhofft hat.
Deshalb nochmals ein Zitat von Karl Valentin:
Früher war selbst die Zukunft besser.

Vielen Dank, wenn Sie liebe Kolleginnen und Kollegen, den vorgeschlagenen 1.5% genereller
und 1% individueller Besoldungsanpassung zustimmen. Mit ihrer Zustimmung leisten Sie einen
Beitrag zum Erhalt der Motivation des Kantonspersonals.

Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision Steuergesetz

By | Kantonale Verwaltung, personalthurgau | No Comments

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2023 nimmt personalthurgau wie folgt gegenüber Regierungsrat Urs Martin Stellung:

Da es sich in vorliegender Angelegenheit um eine steuerrechtliche und nicht vorwiegend  personalrechtliche Angelegenheit handelt, halten wir vorweg fest, dass sich unsere Stellungnahme einzig auf den Aspekt – Schaffung von genügend Personalressourcen bei der kantonalen Steuerverwaltung –  beschränkt. Es wird darauf verzichtet auf inhaltliche Fragestellungen einzugehen, welche konkret steuerrechtliche Aspekte tangieren.

Dass der Kanton Gemeinden, die bei der Veranlagung natürlicher Personen mitwirken, mit einer zusätzlichen Entschädigung vergütet, wird grundsätzlich begrüsst.

Von eminenter Bedeutung ist jedoch die Tatsache, dass die Kantonale Steuerverwaltung, welche grundsätzlich für die Vornahme der Veranlagungen verantwortlich ist, auch über genügend Personalressourcen verfügt. personalthurgau ist es daher ein grosses Anliegen, dass die erforderlichen Personalressourcen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages geschaffen werden und den veränderten Umständen (insbesondere Zunahme Anzahl der Steuerpflichtigen, schwierige Kundinnen und Kunden, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den vermehrten gesundheitlichen Ausfällen und der Personalfluktuation mit zeitintensiver Einarbeitung) ausreichend Rechnung getragen wird.

Uns scheint wichtig, dass die Veranlagungsaufgabe nicht auf diesem Wege zu einem grossen Teil an die Gemeinden übertragen wird, sondern, dass die Gemeinden nur einen kleineren Teil der Veranlagungsaufgabe übernehmen. Personen welche durch die Gemeinden angestellt sind, sollten bei gleicher Ausbildung, Erfahrung und Alter auch etwa dieselben Anstellungsbedingungen erhalten.