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Februar 2024

Stellungnahme zur Vernehmlassung Revision ZSRG und Besoldungsverordnung

By | Kantonale Verwaltung, personalthurgau | No Comments

personalthurgau hat im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über
die Zivil- und Strafrechtspflege und eine Änderung der Verordnung des Grossen
Rates über die Besoldung des Staatspersonals mit Schreiben vom 15. Januar 2024 wie
folgt gegenüber Regierungsrätin Cornelia Komposch Stellung genommen:

In vorerwähnter Angelegenheit nimmt personalthurgau die geplanten Änderungen im
Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege und in der Verordnung des Grossen Rates
über die Besoldung des Staatspersonals gerne zur Kenntnis und trägt die vom
Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich mit. Daher verzichtet
personalthurgau auf die Einreichung einer detaillierten Stellungnahme.

Dass die vorliegende Revision dazu genutzt wird den bereits geltenden internen
Einreihungsplan der Staatsanwaltschaft Thurgau explizit zu regeln und mit den
geplanten Ergänzungen eine Differenzierung zwischen Funktion, Aufgabengebiet und
Verantwortung zu ermöglichen, befürworten wir. personalthurgau befürwortet auch die
Ergänzung mit den neu aufgeführten «Assistenzstaatsanwältinnen und
Assistenzstaatsanwälten». Wir nehmen zur Kenntnis, dass diese Ergänzungen keine
Auswirkungen auf bereits bestehende Anstellungen hat und niemand höher eingereiht
oder zurückgestuft werden muss.

In diesem Zusammenhang bitten wir darum, generell die Lohneinreihung der Juristinnen
und Juristen im Auge zu behalten und kein Zweiklassensystem zu schaffen. Bereits heute
besteht eine unterschiedliche Einreihung der Juristinnen und Juristen der kantonalen
Verwaltung im Vergleich zu denjenigen der Gerichte. Dies widerspricht der
Gleichbehandlung der Mitarbeitenden in der Kantonalen Verwaltung Thurgau und ist
sachlich nicht mit unterschiedlicher Tätigkeit und Verantwortung zu rechtfertigen. In
den aktuell laufenden personalpolitischen Projekten bitten wir darum diese
Ungleichbehandlung zwischen den Juristinnen und Juristen anzugehen und Vorschläge
zur Behebung zu unterbreiten.