Pressetext von personalthurgau zur Lohnrunde 2023 vom November 2022
Fehlentscheid Lohnrunde 2023
Bei den Kantonsangestellten und bei personalthurgau stösst der Entscheid des Regierungsrates für die Lohnrunde 2023 auf grosses Unverständnis. Auf den 1. Januar 2023 soll lediglich eine generelle Besoldungsanpassung von 1,5% vorgenommen werden. Komplett ausgeschlossen sind damit leistungsbezogene individuelle Besoldungsanpassungen. Eine bittere Pille für alle, entsprechend gross ist der Unmut.
personalthurgau forderte für individuelle Lohnerhöhungen 1% und zur Erhaltung der Kaufkraft einen kompletten Ausgleich der Teuerung. Bedauerlicherweise wurden unsere Forderungen nicht gehört.
Zwar sieht der Regierungsrat eine generelle Besoldungsanpassung von 1.5% auf Anfang des nächsten Jahres vor, doch damit wird nur etwa die Hälfte der zur erwartenden Teuerung ausgeglichen. Auch das Kantonspersonal wird von der allgemeinen Teuerung und vom starken Anstieg der Krankenkassenprämien getroffen.
Der Beschluss, keine Möglichkeiten für leistungsbezogene individuelle Besoldungsanpassungen zu schaffen, stösst auf grosses Unverständnis, zumal bereits in den letzten Jahren kein oder nur ein kleiner Betrag zur Verfügung stand. Dieser Entscheid ist in keiner Weise nachvollziehbar und sorgt beim Personal auf allen Stufen für erheblichen Unmut.
personalthurgau liegt eine kantonale Verwaltung mit qualifiziertem und motiviertem Personal am Herzen. Dieses gilt es zu finden und zu halten. Eine Verwaltung kann nur so gut sein, wie es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinter der geleisteten Arbeit sind. Gutem Personal gilt es Sorge zu tragen. Es ist zu fördern und es sind auch Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen. Die Lohnanalyse im Jahr 2019 hat gezeigt, dass der Kanton Thurgau verglichen mit anderen Kantonen leicht unterdurchschnittliche Löhne und Anstellungsbedingungen bietet und insbesondere die Einstiegslöhne vergleichsweise tief sind. Ohne die Möglichkeit einer individuellen Lohnanpassung wird die Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt weiter sinken, insbesondere wenn es darum geht, in Zeiten des Fachkräftemangels Personal zu rekrutieren
und jüngere sowie neuere Mitarbeitende zu halten.
Die Kantonsangestellten leisten gute und wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Es ist bedauerlich, dass sich der verdiente Dank nicht auch monetär äussert. Bei einem sehr guten Abschluss, vor allem aber bei Rekordabschlüssen, sollten diejenigen, die mit ihrem Einsatz und Können wesentlich zum Erfolg beigetragen haben, partizipieren können. Dem Personal ist die gebührende Wertschätzung entgegen zu bringen. Dazu zählt neben anderem auch eine angemessene und verdiente Lohnentwicklung. Die umliegenden Kantone haben gezeigt, dass dies möglich wäre.
Der Regierungsrat beabsichtigt für Mitarbeitende im Alter von 21 bis 49 Jahren den Ferienanspruch per
1. Januar 2023 von 23 auf 25 Tage zu erhöhen. Erfreulich, dass die in der Privatwirtschaft schon weit verbreitete und seit langem gelebte Praxis mittlerweile auch bei der kantonalen Verwaltung angekommen ist. Dies mit einer indirekten Lohnerhöhung gleichzustellen, ist dann aber doch ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Deswegen wird kein zusätzliches Personal rekrutiert, zudem profitiert nur ein Teil der Belegschaft davon.
Positiv würdigt personalthurgau den Entscheid des Regierungsrates, für die Bewältigung der zunehmenden Geschäftslast und neuen Aufgaben rund 80 Stellen zu schaffen.
Der Präsident, Bruno Lüscher