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November 2022

Resultate Lohnrunde 2023

By | Kantonale Verwaltung, personalthurgau, Spital Thurgau | No Comments

Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 1.5 %, Individuell: 0.5 %

Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2023 vorgesehen sind: 1.5% generelle Lohnerhöhungen, 1.05% für strukturelle Lohnerhöhungen beim klinischen Personal (z.B. Labor, Physio, Ergo, etc.) und 0.75% für individuelle Lohnerhöhungen. Erhöht werden auch die Zulagen der Inkonvenienzen von derzeit Fr. 6.30 auf Fr. 7.00 und die Pikett-Zulage von Fr. 2.80 auf Fr. 3.50 wie auch ALLE HF-Ausbildungslöhne von Fr. 1’400.00 auf Fr. 2’000.00. Auch der Topf für Leistungsprämien, das heisst für ausserordentliche Leistungen, wurde von total Fr. 100’000.00 auf Fr. 150’000.00 erhöht. Des Weitern wird im Budget 2023 ein Stellenausbau von ca. +137 Stellen vorgesehen.

Votum von Bruno Lüscher zur Lohnrunde 2023

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Grossratssitzung vom 23.11.2022

Votum unseres Präsidenten, Bruno Lüscher, zum Voranschlag 2023

Ich spreche als Präsident von personalthurgau und heute vor allem wegen der ungenügend
ausgestalteten Lohnrunde 2023 für die Kantonsangestellten, auch wenn sich diese dank der
GFK ein wenig verbessert hat. Ich bin mir sicher, sie haben unsere Medienmitteilung dazu
gelesen und sind daher gespannt, was ich heute dazu zu sagen habe. Mit Freude stelle ich
immer wieder fest, wie sehr und immer wieder der Regierungsrat seinen Angestellten für
ihren Einsatz und ihren Dienst zu Gunsten der Thurgauer Bevölkerung dankt. Und, liebe
Kolleginnen und Kollegen, auch wie sehr der Grosse Rat, leider jeweils nur im Rahmen der
Rekordabschlüsse im Rahmen des Geschäftsberichts, dem Staatspersonal dankt. Sobald
aber der Voranschlag auf dem Tisch liegt, ist bei vielen in diesem Saal der Ofen aus. Da wird
schnell vergessen, dass neben der Schweizerischen Nationalbank und den Steuerzahlenden,
eben auch die Kantonsangestellten selbst erheblichen Einfluss auf die positiven
Jahresergebnisse haben, indem die überwiegende Mehrheit der rund 4000 Angestellten
mindestens so effizient und mit gleichem unternehmerischem Denken und Handeln, wie
diejenigen in der Privatwirtschaft, ihren nicht gerade einfachen Dienst, für die immer
anspruchsvoller werdende und vielfach etwas selbstgerechte Gesellschaft, ausübt.

Was uns die Regierung mit ihrem Budgetentwurf für die wohl wichtigste Ressource in
unserem tollen Kanton vorgelegt hat, ich meine damit unsere Angestellten, spricht nicht
gerade für eine vorausschauende Behörde, die eigentlich wissen sollte, wie sehr sie auf
qualifiziertes, einsatz- und leistungsbereites Personal angewiesen ist. Da wird trotz dem zu
erwartenden Kaufkraftverlust von rund 3% gerademal mit 1.5% genereller Lohnerhöhung
reagiert. Mit dem gänzlichen Verzicht auf eine individuelle Lohnanpassung setzt er dem
ganzen aber die absolute Krone oben drauf. Dieser inakzeptable Entscheid wird dann mit viel
Inbrunst mit dem §19 des Finanzhaushalts-gesetzes, mit der Angstmacherei eines neuen
Sparbudgets und den 2 Tagen mehr Ferien für einen Teil der Angestellten begründet.
Letzterer hätte im Übrigen schon längst umgesetzt werden können, zum Beispiel mit der
Nullrunde 2021oder in Zusammenhang mit den Rekordabschlüssen der letzten Jahre. Die
Ankündigung dazu liegt denn auch schon einiges mehr als zehn Jahre zurück. Zudem ist das
in der breiten Privatwirtschaft schon längst eines der Attraktivitätsmerkmale.

Zurück zum §19. Dieser wurde mir seit dem Sommer schon so viele Male um die Ohren
gehauen, dass ich ihn schon nicht mehr hören kann bzw. den Glauben daran verloren habe.
Schauen wir mal die Tabelle in der Botschaft auf Seite 25 an. Da hatte es in den letzten
Jahren meist sehr viel Luft zwischen dem durchschnittlichen BIP und dem durchschnittlichen
Ausgabenwachstum. Mit kreativen Ideen und gutem Willen seitens des Regierungsrates wäre
es, auch ohne den Druck der GFK möglich gewesen, für das Personal eine der Leistungen gerecht
werdende Lohnrunde 2023 zu sprechen.

Bericht Leuetatze zum Neustart des Staatspersonalverbandes VTGS

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An der Jahresversammlung vom 1. Oktober 2021 trat der gesamte Vorstand des Staatspersonalverbandes VTGS zurück. Fünf neue motivierte Damen und Herren übernehmen nun die Geschicke des VTGS. Für die beschlossene Übergangsphase bis Dezember 2023 hat sich der neue Vorstand zusammen mit dem Präsidenten von personalthurgau das Ziel gesetzt, den VTGS zu einem starken Mitglied des Dachverbandes zu formen.

Seit über 20 Jahren ist der Staatspersonalverband VTGS ein sehr wichtiges Mitglied des Dachverbandes personalthurgau. Wie in der letzten Leuetatze ausgeführt, ist personalthurgau gemäss § 9 Abs. 2 der Verordnung des Regierungsrates über die Rechts-stellung des Staatspersonals (RSV) das Bindeglied zwischen dem VTGS und dem Regierungsrat. Damit hat der VTGS als Mitglied eine äusserst wichtige Funktion. Er weiss besser als der Dachverband, wo der Schuh bei den über 3’900 kantonalen Angestellten drückt. Er hat somit die zentrale Aufgabe, dem Vorstand von personalthurgau Fragen rund um die Rahmenbedingungen für die kantonalen Angestellten vorzulegen. Als Sozialpartner des Regierungsrates ist personalthurgau deshalb auf einen starken VTGS angewiesen. Umgekehrt bietet die Geschäftsstelle von personalthurgau für die kantonalen Angestellten u.a. Beratungen in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen an. Der VTGS hat daneben aber noch eine weitere wichtige Funktion, nämlich die einer Vernetzungsorganisation nach innen. Wie wichtig Vernetzung in einer grossen und diversen Verwaltung wie sie auch im Thurgau ist, hat wohl jede und jeder schon mal persönlich erlebt. Dafür soll der VTGS eine wichtige Plattform werden. Dem neuen Vorstand gehören an: Yvonne Ackermann, Abteilungsleiterin Finanzen und zentrale Dienste AFI, Marcel Aus der Au, Abteilungsleiter Stabsdienste TBA, Urs Herzog, Stv. Leiter Prävention und Brandschutzexperte, GVTG, Roger Kemmler, Abteilungsleiter Schulpsychologie und Logopädie und Sonderschulinspektor AV DEK, Claudia Mathias, Stv. Generalsekretariat DBU.

1. November 2021, Bruno Lüscher, Präsident personalthurgau

Fehlentscheid Lohnrunde 2023

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Pressetext von personalthurgau zur Lohnrunde 2023 vom November 2022

Fehlentscheid Lohnrunde 2023

Bei den Kantonsangestellten und bei personalthurgau stösst der Entscheid des Regierungsrates für die Lohnrunde 2023 auf grosses Unverständnis. Auf den 1. Januar 2023 soll lediglich eine generelle Besoldungsanpassung von 1,5% vorgenommen werden. Komplett ausgeschlossen sind damit leistungsbezogene individuelle Besoldungsanpassungen. Eine bittere Pille für alle, entsprechend gross ist der Unmut.

personalthurgau forderte für individuelle Lohnerhöhungen 1% und zur Erhaltung der Kaufkraft einen kompletten Ausgleich der Teuerung. Bedauerlicherweise wurden unsere Forderungen nicht gehört.

Zwar sieht der Regierungsrat eine generelle Besoldungsanpassung von 1.5% auf Anfang des nächsten Jahres vor, doch damit wird nur etwa die Hälfte der zur erwartenden Teuerung ausgeglichen. Auch das Kantonspersonal wird von der allgemeinen Teuerung und vom starken Anstieg der Krankenkassenprämien getroffen.

Der Beschluss, keine Möglichkeiten für leistungsbezogene individuelle Besoldungsanpassungen zu schaffen, stösst auf grosses Unverständnis, zumal bereits in den letzten Jahren kein oder nur ein kleiner Betrag zur Verfügung stand. Dieser Entscheid ist in keiner Weise nachvollziehbar und sorgt beim Personal auf allen Stufen für erheblichen Unmut.

personalthurgau liegt eine kantonale Verwaltung mit qualifiziertem und motiviertem Personal am Herzen. Dieses gilt es zu finden und zu halten. Eine Verwaltung kann nur so gut sein, wie es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinter der geleisteten Arbeit sind. Gutem Personal gilt es Sorge zu tragen. Es ist zu fördern und es sind auch Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen. Die Lohnanalyse im Jahr 2019 hat gezeigt, dass der Kanton Thurgau verglichen mit anderen Kantonen leicht unterdurchschnittliche Löhne und Anstellungsbedingungen bietet und insbesondere die Einstiegslöhne vergleichsweise tief sind. Ohne die Möglichkeit einer individuellen Lohnanpassung wird die Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt weiter sinken, insbesondere wenn es darum geht, in Zeiten des Fachkräftemangels Personal zu rekrutieren
und jüngere sowie neuere Mitarbeitende zu halten.

Die Kantonsangestellten leisten gute und wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Es ist bedauerlich, dass sich der verdiente Dank nicht auch monetär äussert. Bei einem sehr guten Abschluss, vor allem aber bei Rekordabschlüssen, sollten diejenigen, die mit ihrem Einsatz und Können wesentlich zum Erfolg beigetragen haben, partizipieren können. Dem Personal ist die gebührende Wertschätzung entgegen zu bringen. Dazu zählt neben anderem auch eine angemessene und verdiente Lohnentwicklung. Die umliegenden Kantone haben gezeigt, dass dies möglich wäre.

Der Regierungsrat beabsichtigt für Mitarbeitende im Alter von 21 bis 49 Jahren den Ferienanspruch per
1. Januar 2023 von 23 auf 25 Tage zu erhöhen. Erfreulich, dass die in der Privatwirtschaft schon weit verbreitete und seit langem gelebte Praxis mittlerweile auch bei der kantonalen Verwaltung angekommen ist. Dies mit einer indirekten Lohnerhöhung gleichzustellen, ist dann aber doch ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Deswegen wird kein zusätzliches Personal rekrutiert, zudem profitiert nur ein Teil der Belegschaft davon.

Positiv würdigt personalthurgau den Entscheid des Regierungsrates, für die Bewältigung der zunehmenden Geschäftslast und neuen Aufgaben rund 80 Stellen zu schaffen.

Der Präsident, Bruno Lüscher