Kantonale Verwaltung

Verband Thurgauer Staatspersonal VTGSP

Olaf Bürklin
Präsident

E-Mail
VTGSP

Verband der Thurgauer Grundbuch- und Notariatsverwaltung VTGNV

Michael Signer
Grundbuchamt und Notariat Weinfelden
Amriswilerstr. 57a
8570 Weinfelden
Telefon 058 345 78 85

E-Mail
VTGNV

Verband der Staatsanwaltschaft Thurgau

Stefan Haffter
Generalstaatsanwaltschaft
8510 Frauenfeld
Telefon 058 345 18 01
E-Mail
Verband

Vereinigung der erstinstanzlichen Gerichtsfunktionäre

Ruth Faller Graf
Bezirksgericht Kreuzlingen
Konstanzerstrasse 13
8280 Kreuzlingen
Telefon 058 345 72 12
E-Mail
Verband

Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau VSLTG

Magnus Jung
Präsident
Auholzstrasse 35a
8583 Sulgen
E-Mail
Verband

Gewerkschaft Syna

Regionalsekretariat
Schaffhauserstrasse 6
8500 Frauenfeld
t: 052 721 25 95
f: 052 720 22 43
E-mail
Syna

Gewerkschaft vpod Ostschweiz

Zwinglistrasse 3
9001 St. Gallen
Telefon 071 223 80 43
Fax 071 223 80 65
E-mail
www.vpod-ostschweiz.ch

personalthurgau ist in folgenden Kommissionen vertreten:

 Pensionskassenkommission

Arbeitnehmervertreter in der Pensionskassenkommission:

  • Rolf Hölzli, Leiter Finanz- und Rechnungswesen
  • Patrick Küng, Sekundarlehrer
  • Christian Meier, Wirtschaftslehrer
  • Marcel Aus der Au, Abteilungsleiter Stabsdienste, Tiefbauamt, Kanton Thurgau
  • Thomas Beiser, Revisor und Gutachter Vormundschaftsbehörde

 Paritätische Begutachtungskommission

Für Streitigkeiten um individuelle Lohnerhöhungen besteht eine paritätisch zusammengesetzte Begutachtungskommission (PBK).

Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung mit der individuellen Lohnerhöhung nicht einverstanden kann innert 10 Tagen das Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten verlangt werden. Einigen sich die Parteien nicht, kann innert 20 Tagen nach dem Gespräch beim Departement, der Staatskanzlei, dem Ober- oder dem Verwaltungsgericht ein Gesuch um Begutachtung eingereicht werden. Sofern diese Stelle die Besoldungsanpassung nicht direkt zu Gunsten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abändert, wird es an die Paritätische Begutachtungskommission weitergeleitet. Die Kommission prüft das eingereichte Begehren. Sie kann dazu die Betroffenen anhören und erlässt eine schriftliche Empfehlung.

Der Entscheid wird je nach Zuständigkeit durch das Departement, die Staatskanzlei, das Ober- oder das Verwaltungsgericht gefällt.

Die Kommission setzt sich aus drei Kantons- und drei Personalvertreterinnen oder -vertretern zusammen, welche vom Regierungsrat gewählt werden. Die Wahl der Personalvertretung erfolgt auf Vorschlag von personalthurgau. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen Kantons- und Personalvertretung. Das Personalamt führt das Aktuariat, bereitet die Geschäfte vor und wirkt beratend mit.

Kantonsvertretung
Simone Häfelin, Controllerin Generalsekretariat DEK
Thomas Mauchle, Leiter Zentrale Dienste, BBZ Arenenberg
Linus Schwager, Leiter Amt für Grundbuch- und Notariatsverwaltung

Personalvertretung
Pakize Emini, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau
Claudia Mathias, Leiterin zentrale Dienste DBU (Präsidentin PBK)
Andreas Perren, stellvertretender Leiter des Lohnbüros, Finanzverwaltung

Die PBK überprüft nur individuelle Lohnanpassungen, nicht aber Beförderungen, und Einweisungsfragen (z.B. Klassenwechsel), Leistungsprämien oder Leistungsqualifikationen. In Bereichen in denen die PBK nicht zuständig ist (z.B. Qualifikaktion) kann sie lediglich ein empfehlender Hinweis zur Überprüfung machen.

Das Ziel der PBK ist das Sicherstellen einer fairen Lohnverteilung nach plausiblen, relevanten und transparenten Grundsätzen.

Die PBK ist in § 13 der Besoldungsverordnung sowie in den §§ 10 – 12 der regierungsrätlichen Besoldungsverordnung geregelt.

Besoldungsverordnung Grosser Rat

Besoldungsverordnung Regierungsrat

 Personalhilfsfonds

Die kantonale Verwaltung  verfügt über einen Personalhilfsfonds. Aus diesem Fonds können bei sozialer Not, in Härtefällen, als Prozesshilfe oder zur Deckung von schweren Schäden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der beruflichen Tätigkeit erwachsen, finanzielle Leistungen gewährt werden.

Die Fondskommission entscheidet über Beiträge bis zu einer Höhe von CHF 3’000. Über höhere Beiträge entscheidet das Departement für Finanzen und Soziales. Sie wird durch den Regierungsrat gewählt und besteht aus je einer Vertretung des Personalamtes, von personalthurgau und aus der oder dem für die gesuchstellende Person zuständige Generalsekretärin oder -sekretär.

Gesuche stellen können aktive oder ehemalige Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung, welche eine Rente der Pensionskasse beziehen. Ihnen können zinslose Darlehen gewährt oder Geldleistungen ausgerichtet werden. Art und Höhe der Leistungen richten sich insbesondere nach dem Grund des Gesuchs, der wirtschaftlichen Lage der gesuchstellenden Person, den persönlichen Umständen, der bisherigen Dauer des Dienstverhältnisses und den zukünftigen Erwerbsmöglichkeiten. Im übrigen ist die Ausrichtung von Leistungen vom Stand des Fonds abhängig.

Der Personalhilfsfonds ist in § 26 der Besoldungsverordnung des Grossen Rats und in den §§ 43 und 44 der Besoldungsverordnung des Regierungsrats geregelt.

 Personalrekurskommission

Seit 2004 besteht im Kanton Thurgau eine Personalrekurskommission. Bis dahin wurden personalrechtliche Entscheide verwaltungsintern überprüft. Die Personalrekurskommission beurteilt Rekurse gegen personalrechtliche Entscheide von Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung sowie der politischen Gemeinden und Schulgemeinden. Sie ist in § 42 des Verwaltungsrechtpflegegesetzes geregelt.

Die Mitglieder der Personalrekurskommission werden durch den Regierungsrat gewählt.

Präsidentin
Fabienne Zahnd-Rossi, Gerichtsschreiberin, Bezirksgericht Kreuzlingen

Mitglieder
Regula Dahinden, Schulpflegerin, Bischofszell
Silja Drack, Dr. oec. HSG, Leiterin Human Ressources
Marius Kobi, lic. iur., LL.M., RA, Leiter Rechtsdienst Staatskanzlei

Ersatzmitglieder
Doris Bachmann, Schulleiterin
Markus Thalmann, Gemeindepräsident, Tägerwilen
Thomas Wieland, Schulpräsident

Verwaltungsrechtspflegegesetz

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