Spital Thurgau

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über den Gesundheitsschutz, insbesondere auch für jugendliche Arbeitnehmende sowie schwangere und stillende Frauen, andererseits Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten. Privatisierte Spitäler, die ihre Arbeitnehmenden mit privatrechtlichen Verträgen anstellen, unterstehen dem Arbeitsgesetz. Das Arbeitsgesetz bildet neben dem Obligationenrecht den Rahmen für die privatrechtlich geregelten Arbeitsverhältnisse.

 

Wichtige Themen, die im Arbeitsgesetz geregelt sind:

Thema Arbeitsgesetz Verordnung 1 Verordnung 2
Arbeitstage, Anzahl Art. 21 Art. 16 Abs. 2, Art. 21 Abs. 3
Arbeitszeit, Begriff Art. 13
Höchstarbeitszeit, wöchentlich Art 9
Jugendliche Arbeitnehmende Art. 31 Art. 56 ff.
Lohnzuschlag Überzeitarbeit Art. 13
Nachtarbeit, Dauer Art. 17a, 25 Art. 10 Abs. 2
Nachtarbeit, Massnahmen Art. 17 e
Nachtzeitzuschlag Art. 17 b Abs. 2
Pausen Art. 15 Art. 18
Pikettdienst Art. 14, 15, 19 Abs. 3
Präsenzdienst Art. 15 Abs. 1
Ruhezeit Art. 15a Art. 21 Abs. 2 Art. 9, 19 Abs. 3
Schwangerschaft, Mutterschaft Art. 35 ff. Art. 60 ff.
Sonntage Art. 18, 19 Art. 12 Abs. 2