Vaterschaftsurlaub
Motion Gantenbein et al vom 7.12.2016
«Anpassung der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal und die Lehrpersonen»
Interpellation Gantenbein vom 3.5.2017
«Zunehmende Schere beim Lohn und den Sozialleistungen zwischen Staat und Gewerbe/Industrie beziehungsweise Landwirtschaft»
Revision des Zielvereinbarungs-, Beurteilungs- und Förderungssystems ZBF 2015
Vernehmlassungsantwort personalthurgau
LüP Leistungsüberprüfung Kanton Thurgau 2014
Personalkosten
Geschäftsbericht TG 16 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 15 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 14 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 13 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 12 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 11 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 10 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 09 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 08 Auszug Personalkosten
Geschäftsbericht TG 07 Auszug Personalkosten
Justizreform 2008
Gesetz über die Familienzulagen 2007
Revision Verwaltungsrechtspflegegesetz 2007
Rechtsstellungsgesetz und Besoldungsrevision des Staatspersonals und Lehrpersonen 2007
Mit dem vorliegenden Revisionsvorschlag soll insbesondere die Wettbewerbssituation des Kantons am Arbeitsplatz gestärkt und dem mit der Personalbefragung erkannten Handlungsbedarf entsprochen werden.
Hauptthemen sind:
- Abgangsentschädigung
- Ferien
- Ostwind-Firmenabo
- Reka-Checks
Vorzeitige Pensionierung auf Wunsch des Arbeitgebers 2006
Familienzulage und Lohnfortzahlung 2006
Im Zusammenhang mit der generellen Leistungsüberprüfung überprüfte der Regierungsrat auch die Anstellungsbedingungen für das Staatspersonal. In einem ersten Schritt veröffentlichte der Regierungsrat die Vorschläge, die Familienzulage sowie die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall zu kürzen. Die Personalverbände wehrten sich in der Öffentlichkeit und in einer ausführlichen internen Stellungnahme gegen die Kürzungen.
In der Vernehmlassung wehrte sich personalthurgau im Wesentlichen dagegen, dass nach der Kürzung der Mutterschaftsentschädigung wieder im Bereich der Familien Leistungen abgebaut werden sollen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kantonale Verwaltung Thurgau bereits kostengünstig und effizient arbeitet und schon länger nach modernen Grundsätzen von Führung und Leistungsentlöhnung arbeitet. Der Kanton soll weiterhin ein sozialer und vorbildlicher Arbeitgeber sein und nicht übereilt soziale Errungenschaften abbauen. Der gegenwärtige Stand der Arbeitsbedingungen ist mit grösseren Arbeitgebern im Kanton Thurgau durchaus vergleichbar. Der Kanton als Arbeitgeber beitet gewisse Vorteile, in anderen Bereichen bieten aber Grosse Thurgauer Betriebe bessere Bedingungen.
In der Botschaft vom 28. Februar 2006 schlägt der Regierungsrat nun dem Grossen Rat die Kürzung der Familienzulage um 20% vor. Auf den Vorschlag von Kürzungen im Bereich der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall wurde verzichtet.
Parlament kürzt die Familienzulage
Am 16. August 2006 entschied sich der Grosse Rat in der ersten Lesung mit 66 zu 42 Stimmen zur Kürzung der Familienzulage. SP und Grüne kamen mit ihren Anträgen, die Familienzulage auf ihrer ursprünglichen Höhe zu belassen, nicht durch.
Mutterschaftsurlaub 2005
Nach mehreren Anläufen wurde per 1. Juli 2005 auf Bundesebene endlich eine Mutterschaftsversicherung für alle erwerbstätigen Frauen eingeführt. Der Grosse Rat verschlechterte als Reaktion darauf die Regelung des Mutterschaftsurlaubs für die kantonalen Angestellten.
Im Oktober 2005 reichten Anita Fahrni, Christa Thorner und Ulrich Müller eine Motion zum Mutterschaftsurlaub ein. Sie verlangten, dass die Kürzung der Besoldung während des Mutterschaftsurlaubs wieder rückgängig gemacht wird, weil sie gegen das Gleichstellungsgesetz verstosse. Der Regierungsrat unterstützt die Motion. Am 8. November 2006 beschloss der Grosse Rat mit grosser Mehrheit, die Motion erheblich zu erklären. Damit entschied sich das Thurgauer Parlament dafür, die Kürzung wieder rückgängig zu machen.
Vorschlag des Regierungsrats zur Neuregelung des Mutterschaftsurlaubs
ab 1. Januar 2007
Übergangsbestimmung – Unikum droht
Weshalb Rückwirkung möglich ist
Entwurf Regierungsrat zur Mutterschaft vom 19.12.2006
Botschaft zur Mutterschaftsentschädigung vom 19.12.2006
Erheblicherklärung der Motion Fahrni / Müller / Thorner zur Neuregelung des Mutterschaftsurlaubs am 8. November 2006
Protokoll Grosser Rat Debatte vom 8.11.2006
Botschaft zum Mutterschaftsurlaub vom 3.10.2006
Motion Fahrni Müller Thorner vom 26.10.2005
Vergleich mit anderen Kantonen
Entscheid des Grossen Rats vom 28. April 2007
Der Grosse Rat ist auch in seiner zweiten Lesung beim Entscheid vom 8. November geblieben und wird die Entschädigung wieder auf den Stand vor dem 1. Juli 2005 anheben. Der Entscheid ist äusserst erfreulich. Der Dank geht nicht nur an den Grossen Rat sondern auch an den Regierungsrat, der sich für die Vorlage einsetzte und nach Erheblicherklärung der Motion sehr schnell den Vorschlag für die Umsetzung einbrachte. Noch nicht gelöst ist die Situation der rund 65 Frauen in Verwaltung und Bildung, die den Urlaub während der 18 Monate bezogen haben, als die tiefere Regelung galt. Es ist personalthurgau ein Anliegen, dass auch für diese Frauen noch Lösungen gefunden werden können.
Abschliessender Entscheid vom 10. August 2007
Noch einmal wurde Regierungsrat Koch und Linus Lüthold um Lösungen für die Betroffenen vom Zwischentief vom 1.7.2005 – 31.12.2006 gebeten – erfolglos. Da keine Härtefälle bestehen, will die Regierung da nichts mehr unternehmen – leider.