Mit Schreiben vom 20. Oktober 2023 nimmt personalthurgau wie folgt gegenüber Regierungsrat Urs Martin Stellung:
Da es sich in vorliegender Angelegenheit um eine steuerrechtliche und nicht vorwiegend personalrechtliche Angelegenheit handelt, halten wir vorweg fest, dass sich unsere Stellungnahme einzig auf den Aspekt – Schaffung von genügend Personalressourcen bei der kantonalen Steuerverwaltung – beschränkt. Es wird darauf verzichtet auf inhaltliche Fragestellungen einzugehen, welche konkret steuerrechtliche Aspekte tangieren.
Dass der Kanton Gemeinden, die bei der Veranlagung natürlicher Personen mitwirken, mit einer zusätzlichen Entschädigung vergütet, wird grundsätzlich begrüsst.
Von eminenter Bedeutung ist jedoch die Tatsache, dass die Kantonale Steuerverwaltung, welche grundsätzlich für die Vornahme der Veranlagungen verantwortlich ist, auch über genügend Personalressourcen verfügt. personalthurgau ist es daher ein grosses Anliegen, dass die erforderlichen Personalressourcen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages geschaffen werden und den veränderten Umständen (insbesondere Zunahme Anzahl der Steuerpflichtigen, schwierige Kundinnen und Kunden, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den vermehrten gesundheitlichen Ausfällen und der Personalfluktuation mit zeitintensiver Einarbeitung) ausreichend Rechnung getragen wird.
Uns scheint wichtig, dass die Veranlagungsaufgabe nicht auf diesem Wege zu einem grossen Teil an die Gemeinden übertragen wird, sondern, dass die Gemeinden nur einen kleineren Teil der Veranlagungsaufgabe übernehmen. Personen welche durch die Gemeinden angestellt sind, sollten bei gleicher Ausbildung, Erfahrung und Alter auch etwa dieselben Anstellungsbedingungen erhalten.