Als Mitglied eines Firmenvertragsverbandes (FiV-Verbandes) erhalten Sie maximal den vom Lohn abgezogenen Solidaritätsbeitrag zurück.

Dazu füllen Sie bitte das untenstehende Formular vollständig aus und laden das Schreiben «Bestätigung Ihres Solidaritätsbeitrages» hoch, das Sie von der Spital Thurgau AG erhalten. Warten Sie danach die Rückmeldung Ihres Verbandes oder Ihrer Gewerkschaft ab.

    FiV-Verband/Gewerkschaft:

    Nachweis der Spital Thurgau AG über die abgezogenen Solidaritätsbeiträge* (PDF, max. 3 MB):

    Datenschutzhinweis
    Alle erhobenen Daten werden ausschliesslich für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.