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Spital Thurgau

Erhebung der Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau

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Mit Schreiben vom 23. November 2023 hat sich personalthurgau zur Erhebung der Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau wie folgt eingebracht:

personalthurgau bedankt sich für eine vorausschauende Planung und die Erhebung unserer Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau, bittet jedoch in Zukunft mehr Zeit für die Eingabe von Anregungen, Forderungen oder Wünschen zu gewähren. Die Einbindung unserer Mitgliedsverbände und das Einholen entsprechender Wünsche und Anregungen bei den Mitarbeitenden beansprucht Zeit, die dann auch in den entsprechenden Vorständen und Gremien nochmals benötigt wird, um eine gemeinsame Haltung zu diskutieren und zu entwickeln.
Ebenso bitten wir, das Präsidium von Bildung Thurgau wie bis anhin auch in den Verteiler aufzunehmen und zu einer Stellungnahme zu berechtigen. Lehrpersonen machen etwa einen Drittel der Versicherten der Pensionskasse Thurgau aus.

Gerne unterbreitet Ihnen der Vorstand von personalthurgau nachfolgende Bedürfnisse, welche von unseren Mitgliedsverbänden und unsererseits an die Pensionskasse Thurgau
gestellt werden:

1. Anzahl Mitglieder in der Pensionskassenkommission
Kritisch sieht personalthurgau der Verkleinerung der Pensionskassenkommission entgegen. Bei einem Vermögen von knapp CHF 4.5 Mrd., welches von der Pensionskasse Thurgau verwaltet wird, braucht es ein breit abgestütztes Gremium. Eine Reduktion des obersten Gremiums geht mit einer noch grösseren Verantwortungsübernahme einher. Bei der zu verwaltenden riesigen Vermögenssumme ist dies nach Ansicht des Vorstandes von personalthurgau weder nachvollziehbar noch erstrebenswert.

2. Freiwillig geleistete Einlagen
Der Vorstand von personalthurgau beantragt das Reglement der Pensionskasse Thurgau insofern abzuändern, als dass die von einem Mitarbeitenden freiwillig geleisteten Einlagen an dessen Erben zurückzuerstatten sind, sofern die/der Mitarbeitende vor Erreichen des Pensionsalters verstirbt.

Unseres Erachtens ist die restriktive und arbeitnehmerfeindliche Regelung im gegenwärtigen Reglement der Pensionskasse Thurgau nicht mehr zeitgemäss. Es ist tragisch, wenn eine/ein Versicherte/r vor Erreichen des Pensionsalters verstirbt; umso stossender ist es, wenn die Pensionskasse Thurgau die von ihr/ihm geleisteten freiwilligen Einlagen zurückbehält (ausser wenn sie für die Finanzierung der Hinterlassenen-Renten nötig sind, was selten der Fall sein wird). Das Reglement der Pensionskasse Thurgau ist daher im Minimum dahingehend zu ändern, als dass die freiwilligen Einlagen an die Hinterbliebenen der/s Aktivversicherten auszuzahlen sind. Eine solche Regelung würde auch nicht dem im Versicherungsbereich massgebenden Solidaritätsgrundsatz widersprechen, denn die arbeitgeber- und arbeitnehmerseits geleisteten ordentlichen Beiträge verblieben bei der Pensionskasse. Nach Erreichen des Pensionsalters muss die Pensionskasse eine «volle Rente» ausrichten. Ein/e hinterbliebene/r Ehe- bzw. Lebenspartner/in eines Aktivversicherten erhält nur 60 % der vollen Rente; der Kapitalwert der Rente der/s hinterbliebenen Partnerin/s entspricht somit nie dem Altersguthaben. Folglich profitiert die Pensionskasse Thurgau bei jedem Ableben einer/s Aktivversicherten ohne unterstützungspflichtige Kinder. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es ungerecht und stossend, dass die geleisteten freiwilligen Beiträge nicht an die Erben zurückfliessen. Eine Rückgewähr der freiwilligen Einlagen bei Ableben vor Erreichen des Pensionsalters kennen andere grosse Pensionskassen seit Jahren, so z.B. die ASGA, die Pensionskasse der TKB, die Baloise, die SwissLife und die AXA.

Zu berücksichtigen ist zudem der Umstand, dass sich die meisten Versicherten erst ab dem 50. Altersjahr Einkäufe in die Pensionskasse leisten können (vorher hat die Finanzierung von Wohneigentum und die Ausbildung der Kinder eine höhere Priorität). Mit zunehmendem Alter steigt (logischerweise) das Sterberisiko, gleichzeitig vermindert sich das Risiko, dass die Pensionskasse Halbwaisenrenten ausrichten muss. Die freiwilligen Einlagen dienen somit in den seltensten Fällen dem Versicherungsschutz der Nachkommen, sondern schmälern vielmehr ihren Erbanspruch.

3. Sparmöglichkeiten ab Einstieg in die Berufstätigkeit
Das aktuell gültige Reglement der Pensionskasse Thurgau sieht in § 3 Abs. 2 eine Versicherung für die Altersleistungen erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 21. Altersjahres vor. Hierbei wird ein Unterschied zwischen den übrigen Versicherten und denjenigen des Polizeikorps gemacht. Angehörigen des Polizeikorps wird die Möglichkeit gewährt, bereits nach Vollendung des 19. Altersjahres für Altersleistungen Pensionskassen-Gelder zu äufnen. Weshalb dies auch für die übrigen Versicherten nicht möglich sein soll, erscheint nicht logisch. Auch wenn bei den übrigen Versicherten der Eintritt ins Erwerbsleben meistens nach dem 19. Altersjahr liegen dürfte, gibt es sowohl bei der Spital Thurgau AG als auch bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau Berufseinsteiger, die direkt von der Lehre kommen und damit häufig vor dem 21. Altersjahr grundsätzlich Pensionskassengelder ansparen könnten. Mit der aktuellen Regelung der Reglements wird ihnen diese Chance jedoch verwehrt.

personalthurgau befürwortet eine Lösung, die allen nach Vollendung des 19. Altersjahres eine Versicherung für Altersleistungen ermöglicht.

4. Vollen AHV-Lohn versichern
Der beitragspflichtige Lohn berechnet sich derzeit vom AHV-Bruttolohn abzüglich des Koordinations-abzuges, welcher 25% des Jahreseinkommens, maximal aber CHF 22’050.00 beträgt. Wie wäre es, den vollen AHV-Lohn im Sinne eines weiteren Sparplanes anzubieten bzw. zu versichern? Durch den Verzicht auf einen Koordinationsabzug würde sich für die Mitarbeitenden eine weitere Möglichkeit ergeben mehr Kapital in der Pensionskasse anzusparen. Insbesondere für Tieflöhner eine weitere Chance mehr PK-Gelder zu äufnen.

5. Weiterversicherung des bisher versicherten Jahreslohnes
Eine Weiterversicherung des bisher versicherten Jahreslohnes wird im Reglement der pk.tg derzeit für unbezahlte Urlaube bis zu zwei Jahren (§ 5) für den Fall von Lohnreduktion (vgl. § 6) und im Falle des Ausscheidens (Entlassung durch den Arbeitgeber) aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres (§ 6a) vorgesehen.

Wünschenswert und anzustreben wäre zusätzlich eine Weiterversicherung aus «beliebigen» Gründen, wie wir sie früher bei der pk.tg kannten. Eine Weiterversicherung sollte nicht an ein zeitliches Limit, an eine Lohnreduktion oder an ein bestimmtes Alter gekoppelt sein. So würde sie auch jüngeren im Falle von Auslandsaufenthalten, Sabbaticals, etc. oder Langzeitkranken nach Ausschöpfen der Krankentaggeldleistungen wie auch ehemaligen Angestellten auf Stellensuche (auch nach der Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung) ermöglichen, weiterhin bei der pk.tg versichert zu bleiben.

6. Beitragsverhältnis beim Sparplan Plus
Derzeit beträgt das Beitragsverhältnis beim Sparplan Plus 50:50. Attraktiv wäre jedoch das Beitrags-verhältnis von 44:56 auch beim Sparplan Plus vorzusehen. Damit würden Arbeitgebende das gesamte Personal in der beruflichen Vorsorge unterstützen – und nicht nur für die Kaderangestellten spezielle Kadersparpläne vorsehen. In Zeiten von Fachkräftemangel trägt eine solche Regelung auch zur Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers bei.

7. Mitentscheidungsrecht der Delegiertenversammlung
Derzeit wird die Delegiertenversammlung nur angehört und stellt damit nur ein Soundingboard dar. Sie sollte jedoch mit einem Mitentscheidungsrecht ausgestattet sein.

8. Keine Leistungsunterschiede zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern
Es sollten keine Leistungsunterschiede zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern gemacht werden. Diese Unterscheidung ist schlicht nicht mehr zeitgemäss.

STGAG Stellungnahme zur Lohnrunde 2024

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Stellungnahme der Gesamtpersonalkommission Spital Thurgau und personalthurgau

personalthurgau, der Dachverband der Berufs- und Personalorganisationen aus Bildung, Gesundheit und Verwaltung und die Personalkommission forderten für die Mitarbeitenden der STGAG 3 % generelle Lohnerhöhung und 1 % individuelle Lohnerhöhung. Begründet wurde die Forderung damit, dass ein voller Ausgleich des Kaufkraftverlusts derzeit notwendiger denn je ist. Alles wird teurer – die Lebensmittel, die Mieten, die Hypothekarzinsen, die Benzinpreise. An die Krankenkassenprämien darf man gar nicht denken, zumal diese bei der Ermittlung der Teuerung gar nicht berücksichtigt werden. Das System der zwar permanent und in immer grösserem Umfange steigenden Krankenkassenprämien einerseits, andererseits jedoch strikte und nicht mehr angemessene Tarife für Dienstleistungserbringer, welche nicht einmal mehr eine kostendeckende Abrechnung ermöglichen, wird schlichtweg nicht verstanden! Bereits letztes Jahr wurde betont, dass die Forderung nach einer generellen Lohnerhöhung nicht eine Lohnforderung darstelle, sondern rein der Erhaltung der Kaufkraft diene und damit der bestehenden Teuerung entgegenwirken solle.

Für die Lohnrunde 2024 vorgesehen sind: 0.75% generelle Lohnerhöhungen, 0.50% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.55% für strukturelle Lohnerhöhungen (MTRA, Rettungssanitäter, PG-Psychologie, Medi. Codierung, Zentralsterilisation, Labor, Flex-Modelle: Entschädigung für ausserordentliche Flexibilität). Für Leistungsprämien stehen wieder Fr. 150’000.00 zur Verfügung. Auch für Aus-, Fort- und Weiterbildung sind wieder Fr. 3.6 Mio. budgetiert worden.

personalthurgau, die Peko und die FiV-Verbände sind enttäuscht! Enttäuscht deshalb, weil insbesondere unsere Forderung nach einem grösseren und angemessenen Anteil genereller Lohnerhöhung zur Erhaltung der Kaufkraft nur bedingt gehört wurde. Zwar ist in der gesamten Lohnrunde der Anteil genereller Lohnerhöhung der grösste Topf, doch für sich allein betrachtet einfach zu wenig. Es ist uns sehr wohl bewusst in welchem Spannungsfeld sich die Spitäler befinden. Bei einem bestehenden Fachkräftemangel und einer mittlerweile deutlich spürbaren Teuerung einerseits und gedeckelten Tarifen (ambulant und stationär) andererseits, welche heutzutage nicht einmal mehr eine kostendeckende Verrechnung der Dienstleistung ermöglichen, bleibt leider nur wenig Luft übrig. Trotzdem hat das Personal den bitteren Nachgeschmack zu schlucken und steht am Ende des Monats mit immer weniger Geld in der «Hosentasche» da. Sehr erfreulich und ein schönes Zeichen der sozialen Unterstützung und Wertschätzung stellt jedoch die Mitteilung dar, dass Mitarbeitenden ab Lohnklasse 26 und höher keine generellen und keine individuellen Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ausbezahlt werden. Dafür sollen mittels Einmalzahlungen die hieraus freiwerdenden finanziellen Mittel zusätzlich an die FIV-Mitarbeitenden fliessen, die bis und mit einschliesslich in der Lohnklasse 09 eingestuft sind. Ebenso werden Mitarbeitende in einer HF-Ausbildung sowie 25+-Ausbildung bei diesen Einmalzahlungen mitberücksichtigt. So können zwischen 1-2% zusätzliche Lohnrundengelder an Mitarbeitende verteilt werden, welche die Teuerung deutlich spürbarer trifft.

Abschliessend bedanken wir uns für die gute und konstruktive Zusammenarbeit beim CEO Herrn Rolf Zehnder und CHRO Dr. oec. Silja Drack.

Bericht Leuetatze zum Wechsel im Präsidium und Neuwahl im Vorstand

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An der diesjährigen Präsidienkonferenz vom 22. Juni 2023 verabschiedete sich unser Präsident, Bruno Lüscher und legte den Führungsstab in die Hände von Barbara Dätwyler.

Für das Personal war Bruno Lüscher ein echter Botschafter. personalthurgau konnte von seiner Lebens- und Politikerfahrung sehr profitieren. Sein Ziel war es immer, sinnvolle Lösungen zu finden. Bruno Lüscher war und ist eine grosse Persönlichkeit mit vielen Kompetenzen. Er freute sich, dass er sein Amt, welches er fünf Jahre mit Herzblut ausgeübt hatte, an seine langjährige Vize-Präsidentin, Barbara Dätwyler, übergeben durfte.

Barbara Dätwyler ist 2011 in den Vorstand von personalthurgau gewählt worden und übernahm 2013 das Amt der Vize-Präsidentin. Sie arbeitete zuerst im Bereich Pflege im Kantonsspital Münsterlingen, später entschied sie sich für den Weg als Vollblutpolitikerin. Wir freuen uns sehr, Barbara Dätwyler als amtierende Kantonsrätin und Stadträtin von Frauenfeld, an der Spitze von personalthurgau willkommen zu heissen.

Als neues Vorstandsmitglied von personalthurgau wurde Dr. iur. Fabian Mörtl an der Präsidienkonferenz gewählt. Fabian Mörtl ist seit Ende letzten Jahres als Staatsanwalt und Medienverantwortlicher bei der Staatsanwaltschaft Thurgau angestellt. Er ist sehr motiviert bei personalthurgau mitzuwirken, zumal er bereits als Anwalt mit Themen des Arbeitsrechts grosse Erfahrungen sammeln konnte.

Auch die langbewährten Vorstandsmitglieder wurden für eine weitere Amtsperiode gewählt: Anne Varenne – Bildung, Claudia Mathias – Kantonale Verwaltung, Anita Roth – Spital Thurgau sowie Michael Lerch – Grundbuchamt und Notariat.

28. Juli 2023, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Votum zur Rechnung und zum Geschäftsbericht 2022

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Votum unserer Präsidentin, Barbara Dätwyler, an der Grossratssitzung vom 5. Juli 2023:

Ich spreche zu Ihnen als neue Präsidentin von personalthurgau. Ich vertrete damit die
Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der kantonalen Verwaltung, den
Lehrpersonen, Schulleitungen sowie der Spital Thurgau AG. Wie jedes Jahr nehmen auch die
eigenen Angestellten den Rechnungsabschluss und den Geschäftsbericht der Regierung mit
grossem Interesse zur Kenntnis. Spannend schon im Vorwort der Regierungspräsidentin
nachzulesen, ich zitiere:

«Die erneut hohe Kostendisziplin der ganzen kantonalen Verwaltung führte zu einer
Unterschreitung der Globalbudgets um 18.5 Mio. Franken. Die deutliche Unterschreitung der
Globalbudgets zeigt damit erneut den sorgsamen Umgang der Ämter und Betriebe mit den
ihnen durch den Grossen Rat gesprochenen finanziellen Mitteln. »

2. Zitat:
«Die kantonale Verwaltung hat im vergangenen Jahr trotz Corona-, Flüchtlings- und
Energiekrise ihre Fülle von Aufgaben und Dienstleistungen erfolgreich bewältigt. »
Dann folgt der Dank der Regierung an alle Mitarbeitenden für ihr grosses Engagement.
Papier ist äusserst geduldig, ihre Mitarbeitenden nicht.

Meine Damen und Herren beider Räte
Die Mitarbeitenden leisten ihren Beitrag, wie die beiden Zitate zeigen. Es ist Zeit, hier und jetzt
schon mal zu deponieren, dass das Personal des Kantons Thurgau die Schnauze voll hat. Ein
attraktiver Arbeitgeber ist etwas Anderes! Vorgesetzte, die sich nicht mehr zu helfen wissen,
an Grenzen stossen, weil alle Anforderungen an die Arbeitsbedingungen auf Biegen und
Brechen nicht mehr reichen, um junge Mitarbeitende zu fördern und langjährige Angestellte
zu halten. So sieht die Realität momentan aus. Den Regierungsrat scheint dies nur bedingt zu
interessieren und ein echtes Zeichen von Wertschätzung wäre, nicht schon bei ersten
Lohngesprächen zu jammern und von schwierigen Herausforderungen zum
Haushaltsgleichgewicht zu sprechen.

Die finanziellen Herausforderungen in diesem Kanton werden nur zusammen mit den
Mitarbeitenden gemeistert, nicht gegen sie! Wir brauchen dringend ein flexibles,
zeitgemässes und den umliegenden Kantonen angepasstes Lohnsystem und Lohnniveau um
neue Mitarbeitende rekrutieren und bestehende Angestellte halten und fördern zu können,
auch unterjährig. Eine gute Durchmischung von Jung und Alt sowie neuen und langjährigen
Mitarbeitenden ist wichtig! Dazu gehört selbstverständlich auch der volle Teuerungsausgleich
um die Kaufkraft zu erhalten.

Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen jetzt endlich Taten statt Worte und einen
vernünftigen Vorschlag zur Lohnrunde im Budget 2024, der dem jährlich wiederholten Dank
und Lob auch Aus- und Nachdruck verleiht!

Wechsel im Präsidium / Präsidienkonferenz 2023

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An der diesjährigen Präsidienkonferenz von personalthurgau vom 22. Juni 2023 im Galeriezimmer, Rathaus, Frauenfeld konnten neue Persönlichkeiten begrüsst und gewählt werden und geschätzte Amtsinhaber verabschiedet werden.

Wechsel im Präsidium
Mit lobenden Worten und grossem Dank für seinen ausserordentlichen Einsatz für das Personal wurde Bruno Lüscher verabschiedet. Er übergibt das Präsidium an die langjährige Vize-Präsidentin, Barbara Dätwyler Weber. 

Vorstand
Fabian Mörtl, Staatsanwalt und Medienverantwortlicher bei der Staatsanwaltschaft Thurgau wird als neues Vorstandsmitglied gewählt. 

Die weiteren Vorstandsmitglieder, Anne Varenne, Claudia Mathias, Anita Roth und Michael Lerch, wie auch die Revisionsstelle mit Hansruedi Rutz und Roman Krucker werden für eine weitere Amtsdauer gewählt.

Pensionskasse
Rolf Hubli, der langjährige Direktor der Pensionskasse Thurgau geht in Ruhestand und wird mit grosser Wertschätzung verabschiedet. 

Seinen Nachfolger, Markus Büchi, durften wir herzlich willkommen heissen. 

Ebenfalls zum ersten Mal dabei Rolf Zehnder, der neue CEO der STGAG und der thurmed Gruppe, Simone Schori, die neue Leiterin Personalamt sowie Johanna Bärlocher, Präsidentin der Gesamtpersonalkommission STGAG.

Wir freuen uns sehr mit den neuen Gesichtern positiv in die Zukunft zu gehen und bedanken uns bei den Austretenden für die grosse geleistete Arbeit und die wertschätzende Zusammenarbeit.

Auch die drei Damen von der Geschäftsstelle Pakize Emini, Denise Wyss und Luchiya Santabarbara durften als Dank für ihre wertvolle Arbeit einen Blumenstrauss entgegen nehmen.

Bei einem Apéro wurde im Anschluss an die Konferenz auf die Vergangenheit, die Zukunft und die Gegenwart feierlich angestossen!

Bericht Leuetatze zum Fachkräftemangel – bitterer Ernst oder Chancen?

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Die Zeiten ändern sich wie der Wellengang. Noch vor ein paar Jahren wäre es kaum denkbar gewesen, mit Anfang oder Mitte Fünfzig noch einen Job zu finden. Heute werden die Pensionierten wieder in die Arbeitswelt zurückgeholt.

Dazu geführt hat die Überalterung der Gesellschaft! Niedrige Geburtenraten verhindern, dass genügend Nachfolger für die in Rente gehenden Fachkräfte heranwachsen. Zudem hat die Komplexität der Arbeit massiv zugenommen. Die Folgen sind ernst zu nehmen. Nicht besetzte Stellen führen zu einer höheren Arbeitsbelastung der bestehenden Mitarbeitenden, das Arbeitsklima leidet. Im schlimmsten Fall resultiert daraus ein Anstieg an Personalfluktuation und krankheitsbedingten Ausfällen. Produktivitätsrückgang und Verlust der Arbeitsmoral sind weitere Themen. Die Qualität der Arbeit leidet.

Was kann der Arbeitgeber tun? Kreativ sein – hier einige Punkte: Innovative Stellenausschreibungen, Mitarbeiterbindung mit «soft facts» wie Wertschätzung, Belohnung, Anerkennung, Mitarbeiterausflügen etc. erhöhen, Talentförderung, Ausbildung ausbauen, individuelle Personalentwicklung, Geschäftsprozesse hinterfragen und anpassen, Digitalisierung und vor allem ein flexibles und konkurrenzfähiges Lohn- und Fördersystem.
Insbesondere jüngere Mitarbeitende wünschen sich neben einem angemessenen Gehalt eine gute Work-Life-Balance, attraktive Weiterbildungs- und Förderungsangebote und gezielte Karriereplanung. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von temporären Arbeitskräften, die die nötigen fachlichen Skills mitbringen sowie die vermehrte Zusammenarbeit mit Stellenvermittler mit einem breiten Netzwerk. Auch zu überdenken ist, mit einer eigenen Unternehmensseite auf LinkedIn präsent zu sein, um eine höhere Reichweite und bessere Sichtbarkeit für wichtige Beiträge wie Stelleninserate zu erreichen.

Was kann der einzelne Mitarbeitende tun? In erster Linie sich selber gut schauen! Es bringt niemandem etwas einen bonusverdächtigen Einsatz zu leisten und dann krank zu werden. Besser ist, seine eigenen Grenzen zu kennen, diese zu akzeptieren und zu kommunizieren. Die Freude an der Arbeit soll erhalten bleiben. Ganz nach dem Motto: Wer Gas gibt, muss auch bremsen können um gesund und motiviert zu sein. Weiter trägt Weiterbildung, auch im fortgeschrittenen Alter, dazu bei, fit im Beruf zu bleiben sowie eine hohe Arbeitszufriedenheit und Lebensqualität zu behalten.

20. April 2023, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Bericht ZOOM – Informationen von personalthurgau

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Geschäftsstelle
Die Leiterin Geschäftsstelle, Frau Pakize Emini, ist am 17.2.2023 zum dritten Mal Mama geworden. Sie hat nun drei süsse Mädchen und wir freuen uns sehr mit ihr! Während ihres Mutterschaftsurlaubes, der bis Mitte August dauern wird, wird sie von Frau Denise Wyss vertreten. Die ehemalige, langjährige Mitarbeiterin ist im Oktober 2022 zu personalthurgau zurückgekehrt, gerade rechtzeitig, um nun die Stellung zu halten.


Solidaritätsbeitrag

Jeweils anfangs Jahr erhalten die Mitarbeitenden der STGAG, die dem FIV unterstellt sind, den Rückerstattungsbeleg des Solidaritätsbeitrages. Leider ist nicht allen klar was sie damit anfangen können. Deshalb hier eine Präzisierung: Wer bei einem der FIVVerbände Mitglied ist, kann den Solidaritätsbeitrag zurückerhalten. Der Rückerstattungsbeleg kann dem Verband gesendet werden, bei dem die Mitgliedschaft besteht. Zu den FIVVerbänden zählen: SBK, VSAO, SVMTRA, physio, Labmed sowie die Gewerkschaften vpod Ostschweiz und Syna. Wer bei keinem dieser aufgeführten Verbände Mitglied ist, kann den Solidaritätsbeitrag nicht zurückfordern. personalthurgau ist der Dachverband der erwähnten FIVVerbände und macht keine Auszahlungen an Mitarbeitende. Die Rückerstattung erfolgt ausschliesslich über die FIVVerbände.


Präsidium

Unser Präsident, Herr Bruno Lüscher, wird an der Präsidienkonferenz im Juni 2023 sein Amt übergeben. Als würdige Nachfolgerin wird sich unsere VizePräsidentin, und langjähriges Vorstandsmitglied, Frau Barbara Dätwyler Weber, zur Wahl stellen. Wir bedanken uns bereits jetzt bei Bruno Lüscher für sein grosses Engagement und sein unermüdliches Wirken in der Öffentlichkeit für die Mitarbeitenden des Kantons Thurgau.


Wahlen Personalkommission STGAG

Nächstes Jahr werden wieder Wahlen stattfinden. Die bestehende Personalkommission freut sich bereits jetzt darauf, interessierte Mitarbeitende kennen zu lernen die sich engagieren möchten. Meldet euch einfach bei den Mitgliedern der bestehenden Personalkommission je Haus und informiert euch über diese spannende Aufgabe. Ihr habt die Möglichkeit zusammen etwas zu bewegen, eure Kolleginnen und Kollegen beratend zu unterstützen sowie in direktem Kontakt mit der Geschäftsleitung, dem HR und mit personalthurgau zu sein.


23. Februar 2023, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau