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Spital Thurgau

Präsidienkonferenz 2024

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Präsidienkonferenz 2024 im Rathaus Frauenfeld

An der diesjährigen Präsidienkonferenz vom 17. April 2024 durften wieder zahlreiche Verbandsvertretungen und viele Gäste begrüsst werden.


Edith Wohlfender (links) die langjährige Geschäftsstellenleiterin vom Pflegeverband SBK, wird von Barbara Dätwyler (rechts) gebührend und dankend in den Ruhestand verabschiedet.

 

Weitere Informationen: Aufnahme des Hebammenverbandes Sektion Ostschweiz, Ressort Spitalhebammen; Wechsel im Präsidium PSSL: Renate Bruggmann tritt in die Fussstapfen von Beat Benkler; neuer Präsident im Verband Thurgauer Staatspersonal: Olaf Bürklin

 

Apéro riche nach der Präsidienkonferenz

 

Grossratswahlen 2024

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Am 7. April 2024 wurde gewählt und der Grosse Rat neu zusammengestellt. Wir gratulieren unseren geschätzten Verbandsmitgliedern von ganzem Herzen, insbesondere unserer Präsidentin Barbara Dätwyler, zur Wahl!

Den Wiedergewählten wünschen wir weiterhin viel Tatkraft, Mut und Engagement zum Wohle der Thurgauer Bevölkerung. Den Neugewählten danken wir dafür, dass auch sie sich engagieren werden und bereit sind, sich für personalpolitische Themen stark zu machen.

Resultate Lohnrunde 2024

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Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 1.5 %, Individuell: 1.0 %

Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2024 vorgesehen sind: 0.75% generelle Lohnerhöhungen, 0.50% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.55% für strukturelle Lohnerhöhungen (MTRA, Rettungssanitäter, PG-Psychologie, Medi. Codierung, Zentralsterilisation, Labor, Flex-Modelle: Entschädigung für ausserordentliche Flexibilität). Für Leistungsprämien stehen wieder Fr. 150’000.00 zur Verfügung.

Den Mitarbeitenden ab Lohnklasse 26 und höher werden keine generellen und keine individuellen Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ausbezahlt. Dafür sollen mittels Einmalzahlungen die hieraus freiwerdenden finanziellen Mittel zusätzlich an die FIV-Mitarbeitenden fliessen, die bis und mit einschliesslich in der Lohnklasse 09 eingestuft sind. Ebenso werden Mitarbeitende in einer HF-Ausbildung sowie 25+-Ausbildung bei diesen Einmalzahlungen mitberücksichtigt.

Erhebung der Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau

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Mit Schreiben vom 23. November 2023 hat sich personalthurgau zur Erhebung der Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau wie folgt eingebracht:

personalthurgau bedankt sich für eine vorausschauende Planung und die Erhebung unserer Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau, bittet jedoch in Zukunft mehr Zeit für die Eingabe von Anregungen, Forderungen oder Wünschen zu gewähren. Die Einbindung unserer Mitgliedsverbände und das Einholen entsprechender Wünsche und Anregungen bei den Mitarbeitenden beansprucht Zeit, die dann auch in den entsprechenden Vorständen und Gremien nochmals benötigt wird, um eine gemeinsame Haltung zu diskutieren und zu entwickeln.
Ebenso bitten wir, das Präsidium von Bildung Thurgau wie bis anhin auch in den Verteiler aufzunehmen und zu einer Stellungnahme zu berechtigen. Lehrpersonen machen etwa einen Drittel der Versicherten der Pensionskasse Thurgau aus.

Gerne unterbreitet Ihnen der Vorstand von personalthurgau nachfolgende Bedürfnisse, welche von unseren Mitgliedsverbänden und unsererseits an die Pensionskasse Thurgau
gestellt werden:

1. Anzahl Mitglieder in der Pensionskassenkommission
Kritisch sieht personalthurgau der Verkleinerung der Pensionskassenkommission entgegen. Bei einem Vermögen von knapp CHF 4.5 Mrd., welches von der Pensionskasse Thurgau verwaltet wird, braucht es ein breit abgestütztes Gremium. Eine Reduktion des obersten Gremiums geht mit einer noch grösseren Verantwortungsübernahme einher. Bei der zu verwaltenden riesigen Vermögenssumme ist dies nach Ansicht des Vorstandes von personalthurgau weder nachvollziehbar noch erstrebenswert.

2. Freiwillig geleistete Einlagen
Der Vorstand von personalthurgau beantragt das Reglement der Pensionskasse Thurgau insofern abzuändern, als dass die von einem Mitarbeitenden freiwillig geleisteten Einlagen an dessen Erben zurückzuerstatten sind, sofern die/der Mitarbeitende vor Erreichen des Pensionsalters verstirbt.

Unseres Erachtens ist die restriktive und arbeitnehmerfeindliche Regelung im gegenwärtigen Reglement der Pensionskasse Thurgau nicht mehr zeitgemäss. Es ist tragisch, wenn eine/ein Versicherte/r vor Erreichen des Pensionsalters verstirbt; umso stossender ist es, wenn die Pensionskasse Thurgau die von ihr/ihm geleisteten freiwilligen Einlagen zurückbehält (ausser wenn sie für die Finanzierung der Hinterlassenen-Renten nötig sind, was selten der Fall sein wird). Das Reglement der Pensionskasse Thurgau ist daher im Minimum dahingehend zu ändern, als dass die freiwilligen Einlagen an die Hinterbliebenen der/s Aktivversicherten auszuzahlen sind. Eine solche Regelung würde auch nicht dem im Versicherungsbereich massgebenden Solidaritätsgrundsatz widersprechen, denn die arbeitgeber- und arbeitnehmerseits geleisteten ordentlichen Beiträge verblieben bei der Pensionskasse. Nach Erreichen des Pensionsalters muss die Pensionskasse eine «volle Rente» ausrichten. Ein/e hinterbliebene/r Ehe- bzw. Lebenspartner/in eines Aktivversicherten erhält nur 60 % der vollen Rente; der Kapitalwert der Rente der/s hinterbliebenen Partnerin/s entspricht somit nie dem Altersguthaben. Folglich profitiert die Pensionskasse Thurgau bei jedem Ableben einer/s Aktivversicherten ohne unterstützungspflichtige Kinder. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es ungerecht und stossend, dass die geleisteten freiwilligen Beiträge nicht an die Erben zurückfliessen. Eine Rückgewähr der freiwilligen Einlagen bei Ableben vor Erreichen des Pensionsalters kennen andere grosse Pensionskassen seit Jahren, so z.B. die ASGA, die Pensionskasse der TKB, die Baloise, die SwissLife und die AXA.

Zu berücksichtigen ist zudem der Umstand, dass sich die meisten Versicherten erst ab dem 50. Altersjahr Einkäufe in die Pensionskasse leisten können (vorher hat die Finanzierung von Wohneigentum und die Ausbildung der Kinder eine höhere Priorität). Mit zunehmendem Alter steigt (logischerweise) das Sterberisiko, gleichzeitig vermindert sich das Risiko, dass die Pensionskasse Halbwaisenrenten ausrichten muss. Die freiwilligen Einlagen dienen somit in den seltensten Fällen dem Versicherungsschutz der Nachkommen, sondern schmälern vielmehr ihren Erbanspruch.

3. Sparmöglichkeiten ab Einstieg in die Berufstätigkeit
Das aktuell gültige Reglement der Pensionskasse Thurgau sieht in § 3 Abs. 2 eine Versicherung für die Altersleistungen erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 21. Altersjahres vor. Hierbei wird ein Unterschied zwischen den übrigen Versicherten und denjenigen des Polizeikorps gemacht. Angehörigen des Polizeikorps wird die Möglichkeit gewährt, bereits nach Vollendung des 19. Altersjahres für Altersleistungen Pensionskassen-Gelder zu äufnen. Weshalb dies auch für die übrigen Versicherten nicht möglich sein soll, erscheint nicht logisch. Auch wenn bei den übrigen Versicherten der Eintritt ins Erwerbsleben meistens nach dem 19. Altersjahr liegen dürfte, gibt es sowohl bei der Spital Thurgau AG als auch bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau Berufseinsteiger, die direkt von der Lehre kommen und damit häufig vor dem 21. Altersjahr grundsätzlich Pensionskassengelder ansparen könnten. Mit der aktuellen Regelung der Reglements wird ihnen diese Chance jedoch verwehrt.

personalthurgau befürwortet eine Lösung, die allen nach Vollendung des 19. Altersjahres eine Versicherung für Altersleistungen ermöglicht.

4. Vollen AHV-Lohn versichern
Der beitragspflichtige Lohn berechnet sich derzeit vom AHV-Bruttolohn abzüglich des Koordinations-abzuges, welcher 25% des Jahreseinkommens, maximal aber CHF 22’050.00 beträgt. Wie wäre es, den vollen AHV-Lohn im Sinne eines weiteren Sparplanes anzubieten bzw. zu versichern? Durch den Verzicht auf einen Koordinationsabzug würde sich für die Mitarbeitenden eine weitere Möglichkeit ergeben mehr Kapital in der Pensionskasse anzusparen. Insbesondere für Tieflöhner eine weitere Chance mehr PK-Gelder zu äufnen.

5. Weiterversicherung des bisher versicherten Jahreslohnes
Eine Weiterversicherung des bisher versicherten Jahreslohnes wird im Reglement der pk.tg derzeit für unbezahlte Urlaube bis zu zwei Jahren (§ 5) für den Fall von Lohnreduktion (vgl. § 6) und im Falle des Ausscheidens (Entlassung durch den Arbeitgeber) aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres (§ 6a) vorgesehen.

Wünschenswert und anzustreben wäre zusätzlich eine Weiterversicherung aus «beliebigen» Gründen, wie wir sie früher bei der pk.tg kannten. Eine Weiterversicherung sollte nicht an ein zeitliches Limit, an eine Lohnreduktion oder an ein bestimmtes Alter gekoppelt sein. So würde sie auch jüngeren im Falle von Auslandsaufenthalten, Sabbaticals, etc. oder Langzeitkranken nach Ausschöpfen der Krankentaggeldleistungen wie auch ehemaligen Angestellten auf Stellensuche (auch nach der Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung) ermöglichen, weiterhin bei der pk.tg versichert zu bleiben.

6. Beitragsverhältnis beim Sparplan Plus
Derzeit beträgt das Beitragsverhältnis beim Sparplan Plus 50:50. Attraktiv wäre jedoch das Beitrags-verhältnis von 44:56 auch beim Sparplan Plus vorzusehen. Damit würden Arbeitgebende das gesamte Personal in der beruflichen Vorsorge unterstützen – und nicht nur für die Kaderangestellten spezielle Kadersparpläne vorsehen. In Zeiten von Fachkräftemangel trägt eine solche Regelung auch zur Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers bei.

7. Mitentscheidungsrecht der Delegiertenversammlung
Derzeit wird die Delegiertenversammlung nur angehört und stellt damit nur ein Soundingboard dar. Sie sollte jedoch mit einem Mitentscheidungsrecht ausgestattet sein.

8. Keine Leistungsunterschiede zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern
Es sollten keine Leistungsunterschiede zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern gemacht werden. Diese Unterscheidung ist schlicht nicht mehr zeitgemäss.

STGAG Stellungnahme zur Lohnrunde 2024

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Stellungnahme der Gesamtpersonalkommission Spital Thurgau und personalthurgau

personalthurgau, der Dachverband der Berufs- und Personalorganisationen aus Bildung, Gesundheit und Verwaltung und die Personalkommission forderten für die Mitarbeitenden der STGAG 3 % generelle Lohnerhöhung und 1 % individuelle Lohnerhöhung. Begründet wurde die Forderung damit, dass ein voller Ausgleich des Kaufkraftverlusts derzeit notwendiger denn je ist. Alles wird teurer – die Lebensmittel, die Mieten, die Hypothekarzinsen, die Benzinpreise. An die Krankenkassenprämien darf man gar nicht denken, zumal diese bei der Ermittlung der Teuerung gar nicht berücksichtigt werden. Das System der zwar permanent und in immer grösserem Umfange steigenden Krankenkassenprämien einerseits, andererseits jedoch strikte und nicht mehr angemessene Tarife für Dienstleistungserbringer, welche nicht einmal mehr eine kostendeckende Abrechnung ermöglichen, wird schlichtweg nicht verstanden! Bereits letztes Jahr wurde betont, dass die Forderung nach einer generellen Lohnerhöhung nicht eine Lohnforderung darstelle, sondern rein der Erhaltung der Kaufkraft diene und damit der bestehenden Teuerung entgegenwirken solle.

Für die Lohnrunde 2024 vorgesehen sind: 0.75% generelle Lohnerhöhungen, 0.50% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.55% für strukturelle Lohnerhöhungen (MTRA, Rettungssanitäter, PG-Psychologie, Medi. Codierung, Zentralsterilisation, Labor, Flex-Modelle: Entschädigung für ausserordentliche Flexibilität). Für Leistungsprämien stehen wieder Fr. 150’000.00 zur Verfügung. Auch für Aus-, Fort- und Weiterbildung sind wieder Fr. 3.6 Mio. budgetiert worden.

personalthurgau, die Peko und die FiV-Verbände sind enttäuscht! Enttäuscht deshalb, weil insbesondere unsere Forderung nach einem grösseren und angemessenen Anteil genereller Lohnerhöhung zur Erhaltung der Kaufkraft nur bedingt gehört wurde. Zwar ist in der gesamten Lohnrunde der Anteil genereller Lohnerhöhung der grösste Topf, doch für sich allein betrachtet einfach zu wenig. Es ist uns sehr wohl bewusst in welchem Spannungsfeld sich die Spitäler befinden. Bei einem bestehenden Fachkräftemangel und einer mittlerweile deutlich spürbaren Teuerung einerseits und gedeckelten Tarifen (ambulant und stationär) andererseits, welche heutzutage nicht einmal mehr eine kostendeckende Verrechnung der Dienstleistung ermöglichen, bleibt leider nur wenig Luft übrig. Trotzdem hat das Personal den bitteren Nachgeschmack zu schlucken und steht am Ende des Monats mit immer weniger Geld in der «Hosentasche» da. Sehr erfreulich und ein schönes Zeichen der sozialen Unterstützung und Wertschätzung stellt jedoch die Mitteilung dar, dass Mitarbeitenden ab Lohnklasse 26 und höher keine generellen und keine individuellen Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ausbezahlt werden. Dafür sollen mittels Einmalzahlungen die hieraus freiwerdenden finanziellen Mittel zusätzlich an die FIV-Mitarbeitenden fliessen, die bis und mit einschliesslich in der Lohnklasse 09 eingestuft sind. Ebenso werden Mitarbeitende in einer HF-Ausbildung sowie 25+-Ausbildung bei diesen Einmalzahlungen mitberücksichtigt. So können zwischen 1-2% zusätzliche Lohnrundengelder an Mitarbeitende verteilt werden, welche die Teuerung deutlich spürbarer trifft.

Abschliessend bedanken wir uns für die gute und konstruktive Zusammenarbeit beim CEO Herrn Rolf Zehnder und CHRO Dr. oec. Silja Drack.

Bericht Leuetatze zum Wechsel im Präsidium und Neuwahl im Vorstand

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An der diesjährigen Präsidienkonferenz vom 22. Juni 2023 verabschiedete sich unser Präsident, Bruno Lüscher und legte den Führungsstab in die Hände von Barbara Dätwyler.

Für das Personal war Bruno Lüscher ein echter Botschafter. personalthurgau konnte von seiner Lebens- und Politikerfahrung sehr profitieren. Sein Ziel war es immer, sinnvolle Lösungen zu finden. Bruno Lüscher war und ist eine grosse Persönlichkeit mit vielen Kompetenzen. Er freute sich, dass er sein Amt, welches er fünf Jahre mit Herzblut ausgeübt hatte, an seine langjährige Vize-Präsidentin, Barbara Dätwyler, übergeben durfte.

Barbara Dätwyler ist 2011 in den Vorstand von personalthurgau gewählt worden und übernahm 2013 das Amt der Vize-Präsidentin. Sie arbeitete zuerst im Bereich Pflege im Kantonsspital Münsterlingen, später entschied sie sich für den Weg als Vollblutpolitikerin. Wir freuen uns sehr, Barbara Dätwyler als amtierende Kantonsrätin und Stadträtin von Frauenfeld, an der Spitze von personalthurgau willkommen zu heissen.

Als neues Vorstandsmitglied von personalthurgau wurde Dr. iur. Fabian Mörtl an der Präsidienkonferenz gewählt. Fabian Mörtl ist seit Ende letzten Jahres als Staatsanwalt und Medienverantwortlicher bei der Staatsanwaltschaft Thurgau angestellt. Er ist sehr motiviert bei personalthurgau mitzuwirken, zumal er bereits als Anwalt mit Themen des Arbeitsrechts grosse Erfahrungen sammeln konnte.

Auch die langbewährten Vorstandsmitglieder wurden für eine weitere Amtsperiode gewählt: Anne Varenne – Bildung, Claudia Mathias – Kantonale Verwaltung, Anita Roth – Spital Thurgau sowie Michael Lerch – Grundbuchamt und Notariat.

28. Juli 2023, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau