Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 0.3 %, Individuell: 0.7 %
Spital Thurgau AG:
0,4 % werden für individuelle Lohnerhöhungen ausgesprochen und 1,2 % für Inkonvenienz-Entschädigungen sowie strukturelle Massnahmen.
Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 0.3 %, Individuell: 0.7 %
Spital Thurgau AG:
0,4 % werden für individuelle Lohnerhöhungen ausgesprochen und 1,2 % für Inkonvenienz-Entschädigungen sowie strukturelle Massnahmen.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Sie ist im Obligationenrecht (OR) Artikel 328 verankert und umfasst mehrere Aspekte, die das Wohl der Mitarbeitenden sichern sollen:
Persönlichkeitsschutz: Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit seiner Angestellten respektieren und schützen. Dazu gehört der Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung.
Gesundheitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Dies beinhaltet beispielsweise Massnahmen zur Stressprävention, Unfallverhütung, Bereitstellung sicherer Arbeitsplätze und Schutzkleidung.
Freizeit und Urlaub: Arbeitnehmende haben Anspruch auf angemessene Freizeit und bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese Rechte gewahrt werden.
Gleichbehandlung: Alle Mitarbeitenden müssen gleichbehandelt werden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion. Dies fördert ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld.
Datenschutz: Der Arbeitgeber muss die persönlichen Daten der Mitarbeitenden schützen und darf diese nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwenden.
Das heisst der Arbeitgeber muss vielseitig um das Wohl der Mitarbeitenden besorgt sein. Tut er das nicht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Zudem riskiert er eine negative Arbeitsatmosphäre und dadurch krankheitsbedingte Abwesenheiten bis hin zu Abgängen. Umgekehrt trägt ein Einhalten der Fürsorgepflicht zur Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei und fördert die Produktivität und ein positives Betriebsklima.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wussten Sie, dass Sie jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen können? Hier sind die wichtigsten Punkte!
Anspruch: Arbeitgeber:innen müssen auf Wunsch von Arbeitnehmer:innen jederzeit ein Arbeitszeugnis ausstellen. Besonders bei neuen Vorgesetzten, internen Wechseln oder Austritt ist es aus Sicht der Arbeitnehmer:innen ratsam, ein Zeugnis zu verlangen.
Form: Das Arbeitszeugnis muss schriftlich korrekt und ansprechend auf dem Briefpapier des Arbeitgebers verfasst sein. Der Umfang hängt von der Position und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Höhere und qualifiziertere Positionen erfordern präzisere Darstellungen. Die Verwendung von Textbausteinen ist nicht verboten, jedoch soll das Zeugnis individuell formuliert sein.
Grundsätze: Der Inhalt muss klar, wahrheitsgetreu und wohlwollend formuliert sein, um den Arbeitnehmer:innen das berufliche Fortkommen zu erleichtern. Das Arbeitszeugnis enthält: Angaben zu Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, Dauer der Anstellung, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Aufgaben, Beurteilung von Leistung und Verhalten während der gesamten Anstellungszeit, Austrittsgrund, Dank, Zukunftswünsche, Ausstellungsort, Datum und Unterschrift. Es darf keine versteckten Inhalte durch Wortwahl oder Auslassungen haben.
Überprüfen Sie auch, ob das Arbeitszeugnis weitgehend den jährlichen ZBF entspricht.
Unzulässige Angaben: Zivilstand, Gehaltshöhe, Angaben über Krankheit, Mutterschaft, Militärdienst etc., Freistellung, ausserberufliches Verhalten und Straftaten, sofern sie für das Arbeitsverhältnis nicht relevant sind. Die Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmervertretung wird nur auf Wunsch erwähnt.
Für weitere Informationen und zur Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 0.5 %, Individuell: 1.0 %
Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2025 vorgesehen sind: 0.5% generelle Lohnerhöhungen, 0.5% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.8% für strukturelle Lohnerhöhungen (z.B. Arztsekretär/innen, MA–Empfang, OP–Lagerungspflegende, FAGE i.A. und AGS i.A., PG–Psychologen, D–Flexmodelle).
Wäscherei Bodensee AG:
Generell: 0.5 %
Vom 30. September bis 30. Oktober 2024 fanden Neuwahlen der Personalkommissionen in der Spital Thurgau statt.
In allen vier Häusern konnte eine neue Peko gewählt werden. Die Stimmbeteiligung lag bei insgesamt 27.4 %. Am 22. November 2024 findet die Vollversammlung statt an welcher sich die Pekos selber konstituieren.
Wir danken den abtretenden Peko-Mitgliedern sehr für die wertvolle und wichtige Arbeit in den vergangenen vier Jahren und wünschen den neuen Mitgliedern gutes Einarbeiten in die Rolle als Peko-Mitglied sowie viel Erfolg und Freude bei dieser spannenden Aufgabe zum Wohle der Mitarbeitenden der STGAG.
Wir sind für Sie da!
personalthurgau ist der Dachverband der ihm angeschlossenen Verbände aus Bildung, Gesundheit und Verwaltung. Für Sie als Mitarbeitende/n bieten wir arbeitsrechtliche Beratung, Begleitung bei schwierigen Gesprächen mit Vorgesetzten und Unterstützung in herausfordernden Berufssituationen.
Ein Beispiel:
A meldet sich bei uns, weil sie Probleme am Arbeitsplatz hat (Mobbing durch einen Kollegen, schwieriges Arbeitsklima, hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel). Das hat dazu geführt, dass A es nicht mehr aushielt und zu 100 % krankgeschrieben wurde. Sie kam mit der Bitte auf uns zu, das Arbeitsverhältnis frühzeitig, ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, aufzulösen. A hat bereits eine neue Stelle gefunden und möchte diese gerne annehmen.
Nach Rückfrage bestätigte A, dass ihre Krankheit nur auf die jetzige Stelle, also arbeitsplatzbezogen ist. Wir klärten sie über die rechtliche Situation auf und vereinbarten die nächsten Schritte.
Mit der/dem zuständigen Personalverantwortlichen wurde dann für A verhandelt. A wurde, dank unserer Intervention ermöglicht, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Für Mitglieder eines angeschlossenen Verbandes sind diese Dienstleistungen gratis. Ansonsten verrechnen wir Fr. 140 pro Stunde. Wenn Sie zum Beispiel beim VTGSP Verband Thurgauer Staatspersonal Mitglied sind, bezahlen Sie einen jährlichen Mitgliederbeitag von Fr. 40 und profitieren kostenlos von unseren Dienstleistungen.
Im September 2024, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau
Präsidienkonferenz 2024 im Rathaus Frauenfeld
An der diesjährigen Präsidienkonferenz vom 17. April 2024 durften wieder zahlreiche Verbandsvertretungen und viele Gäste begrüsst werden.

Edith Wohlfender (links) die langjährige Geschäftsstellenleiterin vom Pflegeverband SBK, wird von Barbara Dätwyler (rechts) gebührend und dankend in den Ruhestand verabschiedet.

Weitere Informationen: Aufnahme des Hebammenverbandes Sektion Ostschweiz, Ressort Spitalhebammen; Wechsel im Präsidium PSSL: Renate Bruggmann tritt in die Fussstapfen von Beat Benkler; neuer Präsident im Verband Thurgauer Staatspersonal: Olaf Bürklin

Apéro riche nach der Präsidienkonferenz
Am 7. April 2024 wurde gewählt und der Grosse Rat neu zusammengestellt. Wir gratulieren unseren geschätzten Verbandsmitgliedern von ganzem Herzen, insbesondere unserer Präsidentin Barbara Dätwyler, zur Wahl!
Den Wiedergewählten wünschen wir weiterhin viel Tatkraft, Mut und Engagement zum Wohle der Thurgauer Bevölkerung. Den Neugewählten danken wir dafür, dass auch sie sich engagieren werden und bereit sind, sich für personalpolitische Themen stark zu machen.
Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 1.5 %, Individuell: 1.0 %
Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2024 vorgesehen sind: 0.75% generelle Lohnerhöhungen, 0.50% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.55% für strukturelle Lohnerhöhungen (MTRA, Rettungssanitäter, PG-Psychologie, Medi. Codierung, Zentralsterilisation, Labor, Flex-Modelle: Entschädigung für ausserordentliche Flexibilität). Für Leistungsprämien stehen wieder Fr. 150’000.00 zur Verfügung.
Den Mitarbeitenden ab Lohnklasse 26 und höher werden keine generellen und keine individuellen Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ausbezahlt. Dafür sollen mittels Einmalzahlungen die hieraus freiwerdenden finanziellen Mittel zusätzlich an die FIV-Mitarbeitenden fliessen, die bis und mit einschliesslich in der Lohnklasse 09 eingestuft sind. Ebenso werden Mitarbeitende in einer HF-Ausbildung sowie 25+-Ausbildung bei diesen Einmalzahlungen mitberücksichtigt.