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Kantonale Verwaltung

Mitarbeiterumfrage Kantonale Verwaltung Thurgau

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Im Rahmen der diesjährigen Mitarbeiterumfrage hatte personalthurgau die Möglichkeit, folgende Frage zu stellen:

„Wären Sie bereit, einen Solidaritätsbeitrag von monatlich Fr. 3.00 zugunsten von personalthurgau zu leisten, um dafür Zugang zu arbeitsrechtlicher Beratung zu erhalten (z.B. Rechtsberatung, Prüfung von Arbeitszeugnissen, Begleitung bei Gesprächen, Unterstützung in schwierigen beruflichen Situationen sowie bei sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz)?

Insgesamt haben 2’800 Mitarbeitende die Frage beantwortet – erfreulicherweise haben 43% der Idee zugestimmt.

Wir danken herzlich für dieses positive Ergebnis! Auch wenn die Zustimmung aktuell noch nicht ausreicht, um den Solidaritätsbeitrag einzuführen, bleiben wir dran. Unser Ziel ist es, bei der nächsten Umfrage eine Zustimmung von mindestens 50% zu erreichen, um allen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung unsere Dienstleistungen kostenlos anbieten zu können.

Politapéro vom 18. Juni 2025

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Im Anschluss an die Grossratssitzung vom 18. Juni 2025 lud personalthurgau die Mitglieder des Grossen Rates zu einem Apéro riche ins Rathaus Frauenfeld ein. Im Rahmen dieses Anlasses stellte sich personalthurgau mit seinen Aufgaben selbst vor – ebenso die angeschlossenen Berufsverbände sowie die Dienstleistungen für die Mitarbeitenden des Kantons Thurgau.

Ziel des Treffens war es, Türen zu öffnen, den persönlichen Austausch zu fördern und gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zu stärken. Insgesamt 32 Kantonsrätinnen und Kantonsräte folgten der Einladung. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Verbände nahmen auch Regierungsrat Urs Martin sowie Simone Schori, Leiterin des Personalamts, am Anlass teil.

Ein gelungener Anlass mit wertvollen Gesprächen und neuen Perspektiven!

Stephan Tobler (links), Kantonsrat SVP, Magnus Jung (rechts) Präsident Verband der
Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau VSLTG

Der feine Apéro riche wurde durch die Firma KochLust, Thundorf ausgerichtet.

 

Bericht Leuetatze – Fürsorgepflicht, ein starkes Wort!

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Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Sie ist im Obligationenrecht (OR) Artikel 328 verankert und umfasst mehrere Aspekte, die das Wohl der Mitarbeitenden sichern sollen:

Persönlichkeitsschutz: Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit seiner Angestellten respektieren und schützen. Dazu gehört der Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung.

Gesundheitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Dies beinhaltet beispielsweise Massnahmen zur Stressprävention, Unfallverhütung, Bereitstellung sicherer Arbeitsplätze und Schutzkleidung.

Freizeit und Urlaub: Arbeitnehmende haben Anspruch auf angemessene Freizeit und bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese Rechte gewahrt werden.

Gleichbehandlung: Alle Mitarbeitenden müssen gleichbehandelt werden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion. Dies fördert ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld.

Datenschutz: Der Arbeitgeber muss die persönlichen Daten der Mitarbeitenden schützen und darf diese nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwenden.

Das heisst der Arbeitgeber muss vielseitig um das Wohl der Mitarbeitenden besorgt sein. Tut er das nicht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Zudem riskiert er eine negative Arbeitsatmosphäre und dadurch krankheitsbedingte Abwesenheiten bis hin zu Abgängen. Umgekehrt trägt ein Einhalten der Fürsorgepflicht zur Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei und fördert die Produktivität und ein positives Betriebsklima.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Bericht Leuetatze – Arbeitszeugnis

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Wussten Sie, dass Sie jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen können? Hier sind die wichtigsten Punkte!

Anspruch: Arbeitgeber:innen müssen auf Wunsch von Arbeitnehmer:innen jederzeit ein Arbeitszeugnis ausstellen. Besonders bei neuen Vorgesetzten, internen Wechseln oder Austritt ist es aus Sicht der Arbeitnehmer:innen ratsam, ein Zeugnis zu verlangen.

Form: Das Arbeitszeugnis muss schriftlich korrekt und ansprechend auf dem Briefpapier des Arbeitgebers verfasst sein. Der Umfang hängt von der Position und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Höhere und qualifiziertere Positionen erfordern präzisere Darstellungen. Die Verwendung von Textbausteinen ist nicht verboten, jedoch soll das Zeugnis individuell formuliert sein.

Grundsätze: Der Inhalt muss klar, wahrheitsgetreu und wohlwollend formuliert sein, um den Arbeitnehmer:innen das berufliche Fortkommen zu erleichtern. Das Arbeitszeugnis enthält: Angaben zu Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, Dauer der Anstellung, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Aufgaben, Beurteilung von Leistung und Verhalten während der gesamten Anstellungszeit, Austrittsgrund, Dank, Zukunftswünsche, Ausstellungsort, Datum und Unterschrift. Es darf keine versteckten Inhalte durch Wortwahl oder Auslassungen haben.

Überprüfen Sie auch, ob das Arbeitszeugnis weitgehend den jährlichen ZBF entspricht.

Unzulässige Angaben:  Zivilstand, Gehaltshöhe, Angaben über Krankheit, Mutterschaft, Militärdienst etc., Freistellung, ausserberufliches Verhalten und Straftaten, sofern sie für das Arbeitsverhältnis nicht relevant sind. Die Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmervertretung wird nur auf Wunsch erwähnt.

Für weitere Informationen und zur Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bericht Leuetatze – Grossratsmitglieder fordern Stellenplafonierung

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Wussten Sie, dass im Grossen Rat die Plafonierung der Stellen bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau gefordert wurde? Welche Folgen könnte die Motion nach sich ziehen?

 Die Motion «Stellenplafonierung» fordert eine gesetzliche Begrenzung der Stellen in der kantonalen Verwaltung auf maximal 9,5 Stellen pro 1’000 Einwohnende. Für das Jahr 2024 sind im Budget 10,3 Stellen pro 1’000 Einwohner vorgesehen. Eine Plafonierung würde somit einen Stellenabbau bedeuten, obwohl der Kanton Thurgau bereits einen der tiefsten Werte in der Schweiz aufweist. Seit 2017 liegt diese Kennzahl im Kanton Thurgau bei mindestens 9,9 Stellen pro 1’000 Einwohnende. Bereits seit über acht Jahren überschreiten wir also diese angestrebte Obergrenze.

Weshalb nun eine Plafonierung? Die Motionäre wollen zu einem haushälterischeren und noch effizienteren Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in der kantonalen Verwaltung beitragen.

Allerdings generiert nicht nur die kontinuierlich wachsende Bevölkerung im Thurgau mehr Arbeit für die Kantonsangestellten. Auch die zu beurteilenden Lebenssachverhalte sind zunehmend komplexer, wodurch auch ihre Bearbeitung und Beurteilung aufwändiger wird. Zudem werden den Mitarbeitenden durch politische Entscheidungen auf Kantons- und Bundesebene ständig neue Aufgaben und Pflichten auferlegt. Praktisch jede Rechtsänderung bringt neue Aufgaben mit sich, beginnend beim Aufwand für die Anpassung. Daher ist eine ausschliessliche Orientierung an der Einwohnerzahl und an einer Kennzahl, die bereits seit Jahren überschritten ist, nicht zielführend.

Das Signal der Motionäre an das Personal ist deplatziert und wird weder zu einem effizienteren Umgang mit Ressourcen noch zu einer höheren Attraktivität des Kantons Thurgau als Arbeitgeber führen. Im Gegenteil, der Druck auf das Personal wird erhöht, was wiederum den Kanton als Arbeitgeber weniger attraktiv macht.

personalthurgau lehnt aus den genannten Gründen die Motion «Stellenplafonierung» entschieden ab.

21. Oktober 2024, Pakize Emini, MLaw, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

 

Lohnrunde 2025

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Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 0.5 %, Individuell: 1.0 %

Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2025 vorgesehen sind: 0.5% generelle Lohnerhöhungen, 0.5% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.8% für strukturelle Lohnerhöhungen (z.B. Arztsekretär/innen, MAEmpfang, OPLagerungspflegende, FAGE i.A. und AGS i.A., PGPsychologen, DFlexmodelle). 

Wäscherei Bodensee AG:
Generell: 0.5 %

 

Bericht Leuetatze – Wir sind für Sie da!

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Wir sind für Sie da!

personalthurgau ist der Dachverband der ihm angeschlossenen Verbände aus Bildung, Gesundheit und Verwaltung. Für Sie als Mitarbeitende/n bieten wir arbeitsrechtliche Beratung, Begleitung bei schwierigen Gesprächen mit Vorgesetzten und Unterstützung in herausfordernden Berufssituationen.

Ein Beispiel:
A meldet sich bei uns, weil sie Probleme am Arbeitsplatz hat (Mobbing durch einen Kollegen, schwieriges Arbeitsklima, hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel). Das hat dazu geführt, dass A es nicht mehr aushielt und zu 100 % krankgeschrieben wurde. Sie kam mit der Bitte auf uns zu, das Arbeitsverhältnis frühzeitig, ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, aufzulösen. A hat bereits eine neue Stelle gefunden und möchte diese gerne annehmen.
Nach Rückfrage bestätigte A, dass ihre Krankheit nur auf die jetzige Stelle, also arbeitsplatzbezogen ist. Wir klärten sie über die rechtliche Situation auf und vereinbarten die nächsten Schritte.
Mit der/dem zuständigen Personalverantwortlichen wurde dann für A verhandelt. A wurde, dank unserer Intervention ermöglicht, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Für Mitglieder eines angeschlossenen Verbandes sind diese Dienstleistungen gratis. Ansonsten verrechnen wir Fr. 140 pro Stunde. Wenn Sie zum Beispiel beim VTGSP Verband Thurgauer Staatspersonal Mitglied sind, bezahlen Sie einen jährlichen Mitgliederbeitag von Fr. 40 und profitieren kostenlos von unseren Dienstleistungen.

Im September 2024, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

 

Votum von Barbara Dätwyler zum Thema Personal – Finanzstrategie 2024 – 2030

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An der Grossratssitzung vom 5. Juni 2024 hat sich unsere Präsidentin, Barbara Dätwyler, wie folgt zum Thema Personal – Finanzstrategie 2024 – 2030 geäussert:

Die Finanzstrategie 2024 – 2030 umfasst ganze 26 Seiten. Aber erst auf Seite 24 im Kapitel 8 Anhang wird erstmals das Personal erwähnt. Und zwar mit einer Plafonierung des Personalaufwandes von 1%. Meine Damen und Herren in der Regierung, wie wollen Sie eine Finanzstrategie umsetzen, wenn das Personal in der Strategie nicht vorkommt?

Die Anforderungen an das Kantonspersonal nehmen zu, ebenso die Menge der Arbeit und deren Komplexität. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts der verstärkten Übertragung von Aufgaben und des prognostizierten Wachstums der Thurgauer Wohnbevölkerung nicht in Sicht. Wenn gleichzeitig, wie dies eine kürzlich im Parlament eingereichte Motion verlangt, die Stellen plafoniert und gar noch reduziert werden sollen, geht die Rechnung nicht mehr auf.

Viele Ämter haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Wenn im Rekrutierungsprozess qualifiziertes Personal gefunden wird, kann dieses oftmals aufgrund der besseren Anstellungsbedingungen in den umliegenden Kantonen nicht gewonnen werden. Kann die Arbeit dann nicht auf genügend Schultern verteilt werden, läuft das bestehende Personal immer mehr auf dem Zahnfleisch – oder davon.

Wenn man gute und loyale Mitarbeitende verliert, drückt dies zusätzlich auf die Stimmung. Wohlwollenden Vorgesetzten fehlten in der Vergangenheit oftmals, trotz ausserordentlichen positiven Rechnungsabschlüssen, die notwendigen finanziellen Mittel, um Mitarbeitenden eine attraktive finanzielle Perspektive zu geben. Die Lohnrunden und weitere personalpolitische Massnahmen konnten nicht mit den Rekordergebnissen der jüngeren Vergangenheit mithalten.

Die Finanzstrategie 2024 – 2030, das schwankende Haushaltsgleichgewicht und die Motion «Stellenplafonierung» drücken auf die Stimmung beim Personal. Vergraulen Sie nicht die letzten Stützen, die Sie noch mittragen. Die Unsicherheit beim Personal ist hoch.

Bericht Leuetatze – die Unsicherheit wächst

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Die Finanzstrategie 2024 – 2030, das schwankende Haushaltsgleichgewicht und die Motion «Stellenplafonierung» drücken auf die Stimmung beim Personal.

Die Anforderungen an das Kantonspersonal nehmen zu, ebenso die Menge der Arbeit und deren Komplexität. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts der verstärkten Übertragung von Aufgaben und des prognostizierten Wachstums der Thurgauer Wohnbevölkerung nicht in Sicht. Wenn gleichzeitig, wie dies eine kürzlich im Parlament eingereichte Motion verlangt, die Stellen plafoniert und gar noch reduziert werden sollen, geht die Rechnung nicht mehr auf.

Viele Ämter haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Wenn im Rekrutierungsprozess qualifiziertes Personal gefunden wird, kann dieses oftmals aufgrund der besseren Anstellungsbedingungen in den umliegenden Kantonen nicht gewonnen werden. Kann die Arbeit dann nicht auf genügend Schultern verteilt werden, läuft das bestehende Personal immer mehr auf dem Zahnfleisch – oder davon. Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der angeschlossenen Mitgliedsverbände bekommt personalthurgau dies immer deutlicher und lauter zu hören.

Wenn man gute und loyale Mitarbeitende verliert, drückt dies zusätzlich auf die Stimmung. Wohlwollenden Vorgesetzten fehlten in der Vergangenheit oftmals die notwendigen finanziellen Mittel, um Mitarbeitenden eine attraktive finanzielle Perspektive zu geben. Die Lohnrunden und weitere personalpolitische Massnahmen konnten nicht mit den Rekordergebnissen der jüngeren Vergangenheit mithalten. Umso grösser sind nun die Erwartungen an das Projekt Lohninstrumente.

Die Staatsrechnung 2023 schloss mit einem Aufwandsüberschuss von knapp CHF 40 Mio. ab. Nun sieht die kürzlich vorgestellte Finanzstrategie 2024 – 2030 diverse Massnahmen vor, unter anderem spürbare Steuererhöhungen. Verständlich, dass bei diesen Parametern die Unsicherheit beim Personal wächst.

10. Mai 2024, Pakize Emini, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Präsidienkonferenz 2024

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Präsidienkonferenz 2024 im Rathaus Frauenfeld

An der diesjährigen Präsidienkonferenz vom 17. April 2024 durften wieder zahlreiche Verbandsvertretungen und viele Gäste begrüsst werden.


Edith Wohlfender (links) die langjährige Geschäftsstellenleiterin vom Pflegeverband SBK, wird von Barbara Dätwyler (rechts) gebührend und dankend in den Ruhestand verabschiedet.

 

Weitere Informationen: Aufnahme des Hebammenverbandes Sektion Ostschweiz, Ressort Spitalhebammen; Wechsel im Präsidium PSSL: Renate Bruggmann tritt in die Fussstapfen von Beat Benkler; neuer Präsident im Verband Thurgauer Staatspersonal: Olaf Bürklin

 

Apéro riche nach der Präsidienkonferenz