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Kantonale Verwaltung

Bericht Leuetatze – Grossratsmitglieder fordern Stellenplafonierung

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Wussten Sie, dass im Grossen Rat die Plafonierung der Stellen bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau gefordert wurde? Welche Folgen könnte die Motion nach sich ziehen?

 Die Motion «Stellenplafonierung» fordert eine gesetzliche Begrenzung der Stellen in der kantonalen Verwaltung auf maximal 9,5 Stellen pro 1’000 Einwohnende. Für das Jahr 2024 sind im Budget 10,3 Stellen pro 1’000 Einwohner vorgesehen. Eine Plafonierung würde somit einen Stellenabbau bedeuten, obwohl der Kanton Thurgau bereits einen der tiefsten Werte in der Schweiz aufweist. Seit 2017 liegt diese Kennzahl im Kanton Thurgau bei mindestens 9,9 Stellen pro 1’000 Einwohnende. Bereits seit über acht Jahren überschreiten wir also diese angestrebte Obergrenze.

Weshalb nun eine Plafonierung? Die Motionäre wollen zu einem haushälterischeren und noch effizienteren Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in der kantonalen Verwaltung beitragen.

Allerdings generiert nicht nur die kontinuierlich wachsende Bevölkerung im Thurgau mehr Arbeit für die Kantonsangestellten. Auch die zu beurteilenden Lebenssachverhalte sind zunehmend komplexer, wodurch auch ihre Bearbeitung und Beurteilung aufwändiger wird. Zudem werden den Mitarbeitenden durch politische Entscheidungen auf Kantons- und Bundesebene ständig neue Aufgaben und Pflichten auferlegt. Praktisch jede Rechtsänderung bringt neue Aufgaben mit sich, beginnend beim Aufwand für die Anpassung. Daher ist eine ausschliessliche Orientierung an der Einwohnerzahl und an einer Kennzahl, die bereits seit Jahren überschritten ist, nicht zielführend.

Das Signal der Motionäre an das Personal ist deplatziert und wird weder zu einem effizienteren Umgang mit Ressourcen noch zu einer höheren Attraktivität des Kantons Thurgau als Arbeitgeber führen. Im Gegenteil, der Druck auf das Personal wird erhöht, was wiederum den Kanton als Arbeitgeber weniger attraktiv macht.

personalthurgau lehnt aus den genannten Gründen die Motion «Stellenplafonierung» entschieden ab.

21. Oktober 2024, Pakize Emini, MLaw, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

 

Lohnrunde 2025

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Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 0.5 %, Individuell: 1.0 %

Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2025 vorgesehen sind: 0.5% generelle Lohnerhöhungen, 0.5% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.8% für strukturelle Lohnerhöhungen (z.B. Arztsekretär/innen, MAEmpfang, OPLagerungspflegende, FAGE i.A. und AGS i.A., PGPsychologen, DFlexmodelle). 

Wäscherei Bodensee AG:
Generell: 0.5 %

 

Bericht Leuetatze – Wir sind für Sie da!

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Wir sind für Sie da!

personalthurgau ist der Dachverband der ihm angeschlossenen Verbände aus Bildung, Gesundheit und Verwaltung. Für Sie als Mitarbeitende/n bieten wir arbeitsrechtliche Beratung, Begleitung bei schwierigen Gesprächen mit Vorgesetzten und Unterstützung in herausfordernden Berufssituationen.

Ein Beispiel:
A meldet sich bei uns, weil sie Probleme am Arbeitsplatz hat (Mobbing durch einen Kollegen, schwieriges Arbeitsklima, hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel). Das hat dazu geführt, dass A es nicht mehr aushielt und zu 100 % krankgeschrieben wurde. Sie kam mit der Bitte auf uns zu, das Arbeitsverhältnis frühzeitig, ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, aufzulösen. A hat bereits eine neue Stelle gefunden und möchte diese gerne annehmen.
Nach Rückfrage bestätigte A, dass ihre Krankheit nur auf die jetzige Stelle, also arbeitsplatzbezogen ist. Wir klärten sie über die rechtliche Situation auf und vereinbarten die nächsten Schritte.
Mit der/dem zuständigen Personalverantwortlichen wurde dann für A verhandelt. A wurde, dank unserer Intervention ermöglicht, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Für Mitglieder eines angeschlossenen Verbandes sind diese Dienstleistungen gratis. Ansonsten verrechnen wir Fr. 140 pro Stunde. Wenn Sie zum Beispiel beim VTGSP Verband Thurgauer Staatspersonal Mitglied sind, bezahlen Sie einen jährlichen Mitgliederbeitag von Fr. 40 und profitieren kostenlos von unseren Dienstleistungen.

Im September 2024, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

 

Votum von Barbara Dätwyler zum Thema Personal – Finanzstrategie 2024 – 2030

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An der Grossratssitzung vom 5. Juni 2024 hat sich unsere Präsidentin, Barbara Dätwyler, wie folgt zum Thema Personal – Finanzstrategie 2024 – 2030 geäussert:

Die Finanzstrategie 2024 – 2030 umfasst ganze 26 Seiten. Aber erst auf Seite 24 im Kapitel 8 Anhang wird erstmals das Personal erwähnt. Und zwar mit einer Plafonierung des Personalaufwandes von 1%. Meine Damen und Herren in der Regierung, wie wollen Sie eine Finanzstrategie umsetzen, wenn das Personal in der Strategie nicht vorkommt?

Die Anforderungen an das Kantonspersonal nehmen zu, ebenso die Menge der Arbeit und deren Komplexität. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts der verstärkten Übertragung von Aufgaben und des prognostizierten Wachstums der Thurgauer Wohnbevölkerung nicht in Sicht. Wenn gleichzeitig, wie dies eine kürzlich im Parlament eingereichte Motion verlangt, die Stellen plafoniert und gar noch reduziert werden sollen, geht die Rechnung nicht mehr auf.

Viele Ämter haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Wenn im Rekrutierungsprozess qualifiziertes Personal gefunden wird, kann dieses oftmals aufgrund der besseren Anstellungsbedingungen in den umliegenden Kantonen nicht gewonnen werden. Kann die Arbeit dann nicht auf genügend Schultern verteilt werden, läuft das bestehende Personal immer mehr auf dem Zahnfleisch – oder davon.

Wenn man gute und loyale Mitarbeitende verliert, drückt dies zusätzlich auf die Stimmung. Wohlwollenden Vorgesetzten fehlten in der Vergangenheit oftmals, trotz ausserordentlichen positiven Rechnungsabschlüssen, die notwendigen finanziellen Mittel, um Mitarbeitenden eine attraktive finanzielle Perspektive zu geben. Die Lohnrunden und weitere personalpolitische Massnahmen konnten nicht mit den Rekordergebnissen der jüngeren Vergangenheit mithalten.

Die Finanzstrategie 2024 – 2030, das schwankende Haushaltsgleichgewicht und die Motion «Stellenplafonierung» drücken auf die Stimmung beim Personal. Vergraulen Sie nicht die letzten Stützen, die Sie noch mittragen. Die Unsicherheit beim Personal ist hoch.

Bericht Leuetatze – die Unsicherheit wächst

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Die Finanzstrategie 2024 – 2030, das schwankende Haushaltsgleichgewicht und die Motion «Stellenplafonierung» drücken auf die Stimmung beim Personal.

Die Anforderungen an das Kantonspersonal nehmen zu, ebenso die Menge der Arbeit und deren Komplexität. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts der verstärkten Übertragung von Aufgaben und des prognostizierten Wachstums der Thurgauer Wohnbevölkerung nicht in Sicht. Wenn gleichzeitig, wie dies eine kürzlich im Parlament eingereichte Motion verlangt, die Stellen plafoniert und gar noch reduziert werden sollen, geht die Rechnung nicht mehr auf.

Viele Ämter haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Wenn im Rekrutierungsprozess qualifiziertes Personal gefunden wird, kann dieses oftmals aufgrund der besseren Anstellungsbedingungen in den umliegenden Kantonen nicht gewonnen werden. Kann die Arbeit dann nicht auf genügend Schultern verteilt werden, läuft das bestehende Personal immer mehr auf dem Zahnfleisch – oder davon. Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der angeschlossenen Mitgliedsverbände bekommt personalthurgau dies immer deutlicher und lauter zu hören.

Wenn man gute und loyale Mitarbeitende verliert, drückt dies zusätzlich auf die Stimmung. Wohlwollenden Vorgesetzten fehlten in der Vergangenheit oftmals die notwendigen finanziellen Mittel, um Mitarbeitenden eine attraktive finanzielle Perspektive zu geben. Die Lohnrunden und weitere personalpolitische Massnahmen konnten nicht mit den Rekordergebnissen der jüngeren Vergangenheit mithalten. Umso grösser sind nun die Erwartungen an das Projekt Lohninstrumente.

Die Staatsrechnung 2023 schloss mit einem Aufwandsüberschuss von knapp CHF 40 Mio. ab. Nun sieht die kürzlich vorgestellte Finanzstrategie 2024 – 2030 diverse Massnahmen vor, unter anderem spürbare Steuererhöhungen. Verständlich, dass bei diesen Parametern die Unsicherheit beim Personal wächst.

10. Mai 2024, Pakize Emini, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Präsidienkonferenz 2024

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Präsidienkonferenz 2024 im Rathaus Frauenfeld

An der diesjährigen Präsidienkonferenz vom 17. April 2024 durften wieder zahlreiche Verbandsvertretungen und viele Gäste begrüsst werden.


Edith Wohlfender (links) die langjährige Geschäftsstellenleiterin vom Pflegeverband SBK, wird von Barbara Dätwyler (rechts) gebührend und dankend in den Ruhestand verabschiedet.

 

Weitere Informationen: Aufnahme des Hebammenverbandes Sektion Ostschweiz, Ressort Spitalhebammen; Wechsel im Präsidium PSSL: Renate Bruggmann tritt in die Fussstapfen von Beat Benkler; neuer Präsident im Verband Thurgauer Staatspersonal: Olaf Bürklin

 

Apéro riche nach der Präsidienkonferenz

 

Grossratswahlen 2024

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Am 7. April 2024 wurde gewählt und der Grosse Rat neu zusammengestellt. Wir gratulieren unseren geschätzten Verbandsmitgliedern von ganzem Herzen, insbesondere unserer Präsidentin Barbara Dätwyler, zur Wahl!

Den Wiedergewählten wünschen wir weiterhin viel Tatkraft, Mut und Engagement zum Wohle der Thurgauer Bevölkerung. Den Neugewählten danken wir dafür, dass auch sie sich engagieren werden und bereit sind, sich für personalpolitische Themen stark zu machen.

Stellungnahme zur Vernehmlassung Revision ZSRG und Besoldungsverordnung

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personalthurgau hat im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über
die Zivil- und Strafrechtspflege und eine Änderung der Verordnung des Grossen
Rates über die Besoldung des Staatspersonals mit Schreiben vom 15. Januar 2024 wie
folgt gegenüber Regierungsrätin Cornelia Komposch Stellung genommen:

In vorerwähnter Angelegenheit nimmt personalthurgau die geplanten Änderungen im
Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege und in der Verordnung des Grossen Rates
über die Besoldung des Staatspersonals gerne zur Kenntnis und trägt die vom
Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich mit. Daher verzichtet
personalthurgau auf die Einreichung einer detaillierten Stellungnahme.

Dass die vorliegende Revision dazu genutzt wird den bereits geltenden internen
Einreihungsplan der Staatsanwaltschaft Thurgau explizit zu regeln und mit den
geplanten Ergänzungen eine Differenzierung zwischen Funktion, Aufgabengebiet und
Verantwortung zu ermöglichen, befürworten wir. personalthurgau befürwortet auch die
Ergänzung mit den neu aufgeführten «Assistenzstaatsanwältinnen und
Assistenzstaatsanwälten». Wir nehmen zur Kenntnis, dass diese Ergänzungen keine
Auswirkungen auf bereits bestehende Anstellungen hat und niemand höher eingereiht
oder zurückgestuft werden muss.

In diesem Zusammenhang bitten wir darum, generell die Lohneinreihung der Juristinnen
und Juristen im Auge zu behalten und kein Zweiklassensystem zu schaffen. Bereits heute
besteht eine unterschiedliche Einreihung der Juristinnen und Juristen der kantonalen
Verwaltung im Vergleich zu denjenigen der Gerichte. Dies widerspricht der
Gleichbehandlung der Mitarbeitenden in der Kantonalen Verwaltung Thurgau und ist
sachlich nicht mit unterschiedlicher Tätigkeit und Verantwortung zu rechtfertigen. In
den aktuell laufenden personalpolitischen Projekten bitten wir darum diese
Ungleichbehandlung zwischen den Juristinnen und Juristen anzugehen und Vorschläge
zur Behebung zu unterbreiten.

Resultate Lohnrunde 2024

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Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 1.5 %, Individuell: 1.0 %

Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2024 vorgesehen sind: 0.75% generelle Lohnerhöhungen, 0.50% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.55% für strukturelle Lohnerhöhungen (MTRA, Rettungssanitäter, PG-Psychologie, Medi. Codierung, Zentralsterilisation, Labor, Flex-Modelle: Entschädigung für ausserordentliche Flexibilität). Für Leistungsprämien stehen wieder Fr. 150’000.00 zur Verfügung.

Den Mitarbeitenden ab Lohnklasse 26 und höher werden keine generellen und keine individuellen Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ausbezahlt. Dafür sollen mittels Einmalzahlungen die hieraus freiwerdenden finanziellen Mittel zusätzlich an die FIV-Mitarbeitenden fliessen, die bis und mit einschliesslich in der Lohnklasse 09 eingestuft sind. Ebenso werden Mitarbeitende in einer HF-Ausbildung sowie 25+-Ausbildung bei diesen Einmalzahlungen mitberücksichtigt.