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Kantonale Verwaltung

Bericht Leuetatze – die Unsicherheit wächst

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Die Finanzstrategie 2024 – 2030, das schwankende Haushaltsgleichgewicht und die Motion «Stellenplafonierung» drücken auf die Stimmung beim Personal.

Die Anforderungen an das Kantonspersonal nehmen zu, ebenso die Menge der Arbeit und deren Komplexität. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts der verstärkten Übertragung von Aufgaben und des prognostizierten Wachstums der Thurgauer Wohnbevölkerung nicht in Sicht. Wenn gleichzeitig, wie dies eine kürzlich im Parlament eingereichte Motion verlangt, die Stellen plafoniert und gar noch reduziert werden sollen, geht die Rechnung nicht mehr auf.

Viele Ämter haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Wenn im Rekrutierungsprozess qualifiziertes Personal gefunden wird, kann dieses oftmals aufgrund der besseren Anstellungsbedingungen in den umliegenden Kantonen nicht gewonnen werden. Kann die Arbeit dann nicht auf genügend Schultern verteilt werden, läuft das bestehende Personal immer mehr auf dem Zahnfleisch – oder davon. Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der angeschlossenen Mitgliedsverbände bekommt personalthurgau dies immer deutlicher und lauter zu hören.

Wenn man gute und loyale Mitarbeitende verliert, drückt dies zusätzlich auf die Stimmung. Wohlwollenden Vorgesetzten fehlten in der Vergangenheit oftmals die notwendigen finanziellen Mittel, um Mitarbeitenden eine attraktive finanzielle Perspektive zu geben. Die Lohnrunden und weitere personalpolitische Massnahmen konnten nicht mit den Rekordergebnissen der jüngeren Vergangenheit mithalten. Umso grösser sind nun die Erwartungen an das Projekt Lohninstrumente.

Die Staatsrechnung 2023 schloss mit einem Aufwandsüberschuss von knapp CHF 40 Mio. ab. Nun sieht die kürzlich vorgestellte Finanzstrategie 2024 – 2030 diverse Massnahmen vor, unter anderem spürbare Steuererhöhungen. Verständlich, dass bei diesen Parametern die Unsicherheit beim Personal wächst.

10. Mai 2024, Pakize Emini, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Präsidienkonferenz 2024

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Präsidienkonferenz 2024 im Rathaus Frauenfeld

An der diesjährigen Präsidienkonferenz vom 17. April 2024 durften wieder zahlreiche Verbandsvertretungen und viele Gäste begrüsst werden.


Edith Wohlfender (links) die langjährige Geschäftsstellenleiterin vom Pflegeverband SBK, wird von Barbara Dätwyler (rechts) gebührend und dankend in den Ruhestand verabschiedet.

 

Weitere Informationen: Aufnahme des Hebammenverbandes Sektion Ostschweiz, Ressort Spitalhebammen; Wechsel im Präsidium PSSL: Renate Bruggmann tritt in die Fussstapfen von Beat Benkler; neuer Präsident im Verband Thurgauer Staatspersonal: Olaf Bürklin

 

Apéro riche nach der Präsidienkonferenz

 

Grossratswahlen 2024

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Am 7. April 2024 wurde gewählt und der Grosse Rat neu zusammengestellt. Wir gratulieren unseren geschätzten Verbandsmitgliedern von ganzem Herzen, insbesondere unserer Präsidentin Barbara Dätwyler, zur Wahl!

Den Wiedergewählten wünschen wir weiterhin viel Tatkraft, Mut und Engagement zum Wohle der Thurgauer Bevölkerung. Den Neugewählten danken wir dafür, dass auch sie sich engagieren werden und bereit sind, sich für personalpolitische Themen stark zu machen.

Stellungnahme zur Vernehmlassung Revision ZSRG und Besoldungsverordnung

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personalthurgau hat im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über
die Zivil- und Strafrechtspflege und eine Änderung der Verordnung des Grossen
Rates über die Besoldung des Staatspersonals mit Schreiben vom 15. Januar 2024 wie
folgt gegenüber Regierungsrätin Cornelia Komposch Stellung genommen:

In vorerwähnter Angelegenheit nimmt personalthurgau die geplanten Änderungen im
Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege und in der Verordnung des Grossen Rates
über die Besoldung des Staatspersonals gerne zur Kenntnis und trägt die vom
Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich mit. Daher verzichtet
personalthurgau auf die Einreichung einer detaillierten Stellungnahme.

Dass die vorliegende Revision dazu genutzt wird den bereits geltenden internen
Einreihungsplan der Staatsanwaltschaft Thurgau explizit zu regeln und mit den
geplanten Ergänzungen eine Differenzierung zwischen Funktion, Aufgabengebiet und
Verantwortung zu ermöglichen, befürworten wir. personalthurgau befürwortet auch die
Ergänzung mit den neu aufgeführten «Assistenzstaatsanwältinnen und
Assistenzstaatsanwälten». Wir nehmen zur Kenntnis, dass diese Ergänzungen keine
Auswirkungen auf bereits bestehende Anstellungen hat und niemand höher eingereiht
oder zurückgestuft werden muss.

In diesem Zusammenhang bitten wir darum, generell die Lohneinreihung der Juristinnen
und Juristen im Auge zu behalten und kein Zweiklassensystem zu schaffen. Bereits heute
besteht eine unterschiedliche Einreihung der Juristinnen und Juristen der kantonalen
Verwaltung im Vergleich zu denjenigen der Gerichte. Dies widerspricht der
Gleichbehandlung der Mitarbeitenden in der Kantonalen Verwaltung Thurgau und ist
sachlich nicht mit unterschiedlicher Tätigkeit und Verantwortung zu rechtfertigen. In
den aktuell laufenden personalpolitischen Projekten bitten wir darum diese
Ungleichbehandlung zwischen den Juristinnen und Juristen anzugehen und Vorschläge
zur Behebung zu unterbreiten.

Resultate Lohnrunde 2024

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Kantonale Verwaltung Thurgau:
Generell: 1.5 %, Individuell: 1.0 %

Spital Thurgau AG:
Für die Lohnrunde 2024 vorgesehen sind: 0.75% generelle Lohnerhöhungen, 0.50% für individuelle Lohnerhöhungen und 0.55% für strukturelle Lohnerhöhungen (MTRA, Rettungssanitäter, PG-Psychologie, Medi. Codierung, Zentralsterilisation, Labor, Flex-Modelle: Entschädigung für ausserordentliche Flexibilität). Für Leistungsprämien stehen wieder Fr. 150’000.00 zur Verfügung.

Den Mitarbeitenden ab Lohnklasse 26 und höher werden keine generellen und keine individuellen Lohnerhöhungen im Jahr 2024 ausbezahlt. Dafür sollen mittels Einmalzahlungen die hieraus freiwerdenden finanziellen Mittel zusätzlich an die FIV-Mitarbeitenden fliessen, die bis und mit einschliesslich in der Lohnklasse 09 eingestuft sind. Ebenso werden Mitarbeitende in einer HF-Ausbildung sowie 25+-Ausbildung bei diesen Einmalzahlungen mitberücksichtigt.

Bericht Leuetatze zur Lohnrunde 2024

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Lohnrunde 2024 – es hätte durchaus mehr sein dürfen!

Gestützt auf die SECO-Prognose vom Juni 2023 schlägt der Regierungsrat eine generelle
Besoldungsanpassung von 1.5 % vor. Für individuelle leistungsbezogene Lohnanpassungen
wird 1 % der Gesamtlohnsumme bereitgestellt.

Noch im Frühling, als die Sonne bereits kräftig schien und die Blumen aus der Erde schossen,
erstrahlte der Kanton Thurgau nach dem erfreulichen Jahresergebnis 2022. Hoffnungsvoll
stiegen wir somit in die Sozialpartnergespräche mit dem Regierungsrat ein. Fiel doch die
letzte Lohnrunde nicht so toll aus wie erhofft, sollten nun die Chancen gut stehen!

Und so forderte personalthurgau den vollen Ausgleich des Kaufkraftverlusts und 2 % für
individuelle Lohnerhöhungen. Begründung: Das Lohnniveau des Kanton Thurgau ist im
Vergleich zu den umliegenden Kantonen zu tief. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel wird
es in einigen Bereichen schwierig die Stellen mit guten Leuten zu besetzen. Oft scheitern die
Rekrutierungen schlussendlich am Lohnniveau. Dies hat zur Folge, dass bestehende
Mitarbeitende die viele Arbeit mit zu wenig Personal bewältigen müssen und dies bei
steigender Komplexität der Aufgaben. Weiter besteht vor allem bei jüngeren und teilweise
auch neueren Mitarbeitenden lohnmässig ein Nachholbedarf.

Auf den Frühling folgte der Sommer und damit die Gewittersaison. Die weltweit düsteren
Prognosen sind auch im Kanton Thurgau angekommen und der Vorschlag des
Regierungsrates für die Lohnrunde 2024 ergoss sich wie ein Wolkenbruch über unseren
Köpfen. Vor allem auch, weil es keine Gesetzesgrundlage dafür gibt, dass ein Teil der
positiven Jahresabschlüsse des Kantons, wie es der von 2022 war, für das Personal verwendet
werden kann.

Alles wird teurer – die Lebensmittel, das Wohnen, Kleider, die Mobilität. An die Krankenkassen-
prämien darf man gar nicht denken, zumal diese bei der Ermittlung der Teuerung nicht mal
berücksichtigt werden. Da reichen die 1.5 % generelle Besoldungsanpassung, SECO-Prognose
hin oder her, bei weitem nicht aus!
Fakt ist, dass die Mitarbeitenden unter der Teuerung spürbar leiden und personalthurgau sich
nach dem grandiosen Jahresabschluss 2022 mehr erhofft hat.

20. Oktober 2023, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Erhebung der Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau

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Mit Schreiben vom 23. November 2023 hat sich personalthurgau zur Erhebung der Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau wie folgt eingebracht:

personalthurgau bedankt sich für eine vorausschauende Planung und die Erhebung unserer Bedürfnisse an die Pensionskasse Thurgau, bittet jedoch in Zukunft mehr Zeit für die Eingabe von Anregungen, Forderungen oder Wünschen zu gewähren. Die Einbindung unserer Mitgliedsverbände und das Einholen entsprechender Wünsche und Anregungen bei den Mitarbeitenden beansprucht Zeit, die dann auch in den entsprechenden Vorständen und Gremien nochmals benötigt wird, um eine gemeinsame Haltung zu diskutieren und zu entwickeln.
Ebenso bitten wir, das Präsidium von Bildung Thurgau wie bis anhin auch in den Verteiler aufzunehmen und zu einer Stellungnahme zu berechtigen. Lehrpersonen machen etwa einen Drittel der Versicherten der Pensionskasse Thurgau aus.

Gerne unterbreitet Ihnen der Vorstand von personalthurgau nachfolgende Bedürfnisse, welche von unseren Mitgliedsverbänden und unsererseits an die Pensionskasse Thurgau
gestellt werden:

1. Anzahl Mitglieder in der Pensionskassenkommission
Kritisch sieht personalthurgau der Verkleinerung der Pensionskassenkommission entgegen. Bei einem Vermögen von knapp CHF 4.5 Mrd., welches von der Pensionskasse Thurgau verwaltet wird, braucht es ein breit abgestütztes Gremium. Eine Reduktion des obersten Gremiums geht mit einer noch grösseren Verantwortungsübernahme einher. Bei der zu verwaltenden riesigen Vermögenssumme ist dies nach Ansicht des Vorstandes von personalthurgau weder nachvollziehbar noch erstrebenswert.

2. Freiwillig geleistete Einlagen
Der Vorstand von personalthurgau beantragt das Reglement der Pensionskasse Thurgau insofern abzuändern, als dass die von einem Mitarbeitenden freiwillig geleisteten Einlagen an dessen Erben zurückzuerstatten sind, sofern die/der Mitarbeitende vor Erreichen des Pensionsalters verstirbt.

Unseres Erachtens ist die restriktive und arbeitnehmerfeindliche Regelung im gegenwärtigen Reglement der Pensionskasse Thurgau nicht mehr zeitgemäss. Es ist tragisch, wenn eine/ein Versicherte/r vor Erreichen des Pensionsalters verstirbt; umso stossender ist es, wenn die Pensionskasse Thurgau die von ihr/ihm geleisteten freiwilligen Einlagen zurückbehält (ausser wenn sie für die Finanzierung der Hinterlassenen-Renten nötig sind, was selten der Fall sein wird). Das Reglement der Pensionskasse Thurgau ist daher im Minimum dahingehend zu ändern, als dass die freiwilligen Einlagen an die Hinterbliebenen der/s Aktivversicherten auszuzahlen sind. Eine solche Regelung würde auch nicht dem im Versicherungsbereich massgebenden Solidaritätsgrundsatz widersprechen, denn die arbeitgeber- und arbeitnehmerseits geleisteten ordentlichen Beiträge verblieben bei der Pensionskasse. Nach Erreichen des Pensionsalters muss die Pensionskasse eine «volle Rente» ausrichten. Ein/e hinterbliebene/r Ehe- bzw. Lebenspartner/in eines Aktivversicherten erhält nur 60 % der vollen Rente; der Kapitalwert der Rente der/s hinterbliebenen Partnerin/s entspricht somit nie dem Altersguthaben. Folglich profitiert die Pensionskasse Thurgau bei jedem Ableben einer/s Aktivversicherten ohne unterstützungspflichtige Kinder. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es ungerecht und stossend, dass die geleisteten freiwilligen Beiträge nicht an die Erben zurückfliessen. Eine Rückgewähr der freiwilligen Einlagen bei Ableben vor Erreichen des Pensionsalters kennen andere grosse Pensionskassen seit Jahren, so z.B. die ASGA, die Pensionskasse der TKB, die Baloise, die SwissLife und die AXA.

Zu berücksichtigen ist zudem der Umstand, dass sich die meisten Versicherten erst ab dem 50. Altersjahr Einkäufe in die Pensionskasse leisten können (vorher hat die Finanzierung von Wohneigentum und die Ausbildung der Kinder eine höhere Priorität). Mit zunehmendem Alter steigt (logischerweise) das Sterberisiko, gleichzeitig vermindert sich das Risiko, dass die Pensionskasse Halbwaisenrenten ausrichten muss. Die freiwilligen Einlagen dienen somit in den seltensten Fällen dem Versicherungsschutz der Nachkommen, sondern schmälern vielmehr ihren Erbanspruch.

3. Sparmöglichkeiten ab Einstieg in die Berufstätigkeit
Das aktuell gültige Reglement der Pensionskasse Thurgau sieht in § 3 Abs. 2 eine Versicherung für die Altersleistungen erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 21. Altersjahres vor. Hierbei wird ein Unterschied zwischen den übrigen Versicherten und denjenigen des Polizeikorps gemacht. Angehörigen des Polizeikorps wird die Möglichkeit gewährt, bereits nach Vollendung des 19. Altersjahres für Altersleistungen Pensionskassen-Gelder zu äufnen. Weshalb dies auch für die übrigen Versicherten nicht möglich sein soll, erscheint nicht logisch. Auch wenn bei den übrigen Versicherten der Eintritt ins Erwerbsleben meistens nach dem 19. Altersjahr liegen dürfte, gibt es sowohl bei der Spital Thurgau AG als auch bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau Berufseinsteiger, die direkt von der Lehre kommen und damit häufig vor dem 21. Altersjahr grundsätzlich Pensionskassengelder ansparen könnten. Mit der aktuellen Regelung der Reglements wird ihnen diese Chance jedoch verwehrt.

personalthurgau befürwortet eine Lösung, die allen nach Vollendung des 19. Altersjahres eine Versicherung für Altersleistungen ermöglicht.

4. Vollen AHV-Lohn versichern
Der beitragspflichtige Lohn berechnet sich derzeit vom AHV-Bruttolohn abzüglich des Koordinations-abzuges, welcher 25% des Jahreseinkommens, maximal aber CHF 22’050.00 beträgt. Wie wäre es, den vollen AHV-Lohn im Sinne eines weiteren Sparplanes anzubieten bzw. zu versichern? Durch den Verzicht auf einen Koordinationsabzug würde sich für die Mitarbeitenden eine weitere Möglichkeit ergeben mehr Kapital in der Pensionskasse anzusparen. Insbesondere für Tieflöhner eine weitere Chance mehr PK-Gelder zu äufnen.

5. Weiterversicherung des bisher versicherten Jahreslohnes
Eine Weiterversicherung des bisher versicherten Jahreslohnes wird im Reglement der pk.tg derzeit für unbezahlte Urlaube bis zu zwei Jahren (§ 5) für den Fall von Lohnreduktion (vgl. § 6) und im Falle des Ausscheidens (Entlassung durch den Arbeitgeber) aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres (§ 6a) vorgesehen.

Wünschenswert und anzustreben wäre zusätzlich eine Weiterversicherung aus «beliebigen» Gründen, wie wir sie früher bei der pk.tg kannten. Eine Weiterversicherung sollte nicht an ein zeitliches Limit, an eine Lohnreduktion oder an ein bestimmtes Alter gekoppelt sein. So würde sie auch jüngeren im Falle von Auslandsaufenthalten, Sabbaticals, etc. oder Langzeitkranken nach Ausschöpfen der Krankentaggeldleistungen wie auch ehemaligen Angestellten auf Stellensuche (auch nach der Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung) ermöglichen, weiterhin bei der pk.tg versichert zu bleiben.

6. Beitragsverhältnis beim Sparplan Plus
Derzeit beträgt das Beitragsverhältnis beim Sparplan Plus 50:50. Attraktiv wäre jedoch das Beitrags-verhältnis von 44:56 auch beim Sparplan Plus vorzusehen. Damit würden Arbeitgebende das gesamte Personal in der beruflichen Vorsorge unterstützen – und nicht nur für die Kaderangestellten spezielle Kadersparpläne vorsehen. In Zeiten von Fachkräftemangel trägt eine solche Regelung auch zur Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers bei.

7. Mitentscheidungsrecht der Delegiertenversammlung
Derzeit wird die Delegiertenversammlung nur angehört und stellt damit nur ein Soundingboard dar. Sie sollte jedoch mit einem Mitentscheidungsrecht ausgestattet sein.

8. Keine Leistungsunterschiede zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern
Es sollten keine Leistungsunterschiede zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern gemacht werden. Diese Unterscheidung ist schlicht nicht mehr zeitgemäss.

Votum von Barbara Dätwyler zur Lohnrunde 2024

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An der Grossratssitzung vom 22. November 2023 hat sich unsere Präsidentin, Barbara Dätwyler,
wie folgt zur Lohnrunde 2024 geäussert:

Noch in diesem Frühjahr durfte RR Urs Martin einen Rekordabschluss des Rechnungsjahres
2022 präsentieren, überall herrschte Hochstimmung, ausser beim Personal. Dieses hatte nicht
vergessen, dass die GFK korrigierend Einschreiten musste, um einigermassen eine anständige
Lohnrunde für 2023 hinzubekommen. Allen Mitarbeitenden wurde gedankt und frohen Mutes
wurde zum Sozialpartnergespräch geladen. Doch es kam anders als gedacht, denn die
Ausführungen des RR zur nächsten Lohnrunde standen mehr auf Gewitter und Sturm, denn
auf Frühlingssonne.
Wie sagte schon Karl Valentin, das Münchner Original:
«Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut.»

Ganz im Sinne der Vertretungen aller Personalverbände aus der kantonalen Verwaltung
forderte personalthurgau den vollen Ausgleich des Kaufkraftverlusts und 2 % für individuelle
Lohnerhöhungen. Begründung: Das Lohnniveau des Kanton Thurgau ist im Vergleich zu den
umliegenden Kantonen zu tief. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel wird es immer öfter in
vielen Bereichen schwierig die Stellen mit guten Leuten zu besetzen. Oft scheitern die
Rekrutierungen schlussendlich am Lohnniveau. Dies hat zur Folge, dass bestehende
Mitarbeitende die viele Arbeit mit zu wenig Personalressourcen bewältigen müssen und dies
bei steigender Komplexität der Aufgaben. Weiter besteht vor allem bei jüngeren und
teilweise auch neueren Mitarbeitenden lohnmässig ein Nachholbedarf. Dies führt zu mehr
Absenzen und offenen Stellen und damit einhergehenden Kosten.

Alles wird teurer – die Lebensmittel, das Wohnen, Kleider, die Mobilität. An die
Krankenkassenprämien darf man gar nicht denken, zumal diese bei der Ermittlung der
Teuerung nicht mal berücksichtigt werden. Da reichen die 1.5 % generelle
Besoldungsanpassung, bei weitem nicht aus!
Fakt ist, dass auch die Mitarbeitenden unter der Teuerung spürbar leiden und
personalthurgau sich nach dem grandiosen Jahresabschluss 2022 mehr für die Angestellten
der kantonalen Verwaltung erhofft hat.
Deshalb nochmals ein Zitat von Karl Valentin:
Früher war selbst die Zukunft besser.

Vielen Dank, wenn Sie liebe Kolleginnen und Kollegen, den vorgeschlagenen 1.5% genereller
und 1% individueller Besoldungsanpassung zustimmen. Mit ihrer Zustimmung leisten Sie einen
Beitrag zum Erhalt der Motivation des Kantonspersonals.

Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision Steuergesetz

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Mit Schreiben vom 20. Oktober 2023 nimmt personalthurgau wie folgt gegenüber Regierungsrat Urs Martin Stellung:

Da es sich in vorliegender Angelegenheit um eine steuerrechtliche und nicht vorwiegend  personalrechtliche Angelegenheit handelt, halten wir vorweg fest, dass sich unsere Stellungnahme einzig auf den Aspekt – Schaffung von genügend Personalressourcen bei der kantonalen Steuerverwaltung –  beschränkt. Es wird darauf verzichtet auf inhaltliche Fragestellungen einzugehen, welche konkret steuerrechtliche Aspekte tangieren.

Dass der Kanton Gemeinden, die bei der Veranlagung natürlicher Personen mitwirken, mit einer zusätzlichen Entschädigung vergütet, wird grundsätzlich begrüsst.

Von eminenter Bedeutung ist jedoch die Tatsache, dass die Kantonale Steuerverwaltung, welche grundsätzlich für die Vornahme der Veranlagungen verantwortlich ist, auch über genügend Personalressourcen verfügt. personalthurgau ist es daher ein grosses Anliegen, dass die erforderlichen Personalressourcen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages geschaffen werden und den veränderten Umständen (insbesondere Zunahme Anzahl der Steuerpflichtigen, schwierige Kundinnen und Kunden, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den vermehrten gesundheitlichen Ausfällen und der Personalfluktuation mit zeitintensiver Einarbeitung) ausreichend Rechnung getragen wird.

Uns scheint wichtig, dass die Veranlagungsaufgabe nicht auf diesem Wege zu einem grossen Teil an die Gemeinden übertragen wird, sondern, dass die Gemeinden nur einen kleineren Teil der Veranlagungsaufgabe übernehmen. Personen welche durch die Gemeinden angestellt sind, sollten bei gleicher Ausbildung, Erfahrung und Alter auch etwa dieselben Anstellungsbedingungen erhalten.