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Bericht Leuetatze zum Fachkräftemangel – bitterer Ernst oder Chancen?

By | Beratung, Bildung, Kantonale Verwaltung, personalthurgau, Spital Thurgau, Wäschereien | No Comments

Die Zeiten ändern sich wie der Wellengang. Noch vor ein paar Jahren wäre es kaum denkbar gewesen, mit Anfang oder Mitte Fünfzig noch einen Job zu finden. Heute werden die Pensionierten wieder in die Arbeitswelt zurückgeholt.

Dazu geführt hat die Überalterung der Gesellschaft! Niedrige Geburtenraten verhindern, dass genügend Nachfolger für die in Rente gehenden Fachkräfte heranwachsen. Zudem hat die Komplexität der Arbeit massiv zugenommen. Die Folgen sind ernst zu nehmen. Nicht besetzte Stellen führen zu einer höheren Arbeitsbelastung der bestehenden Mitarbeitenden, das Arbeitsklima leidet. Im schlimmsten Fall resultiert daraus ein Anstieg an Personalfluktuation und krankheitsbedingten Ausfällen. Produktivitätsrückgang und Verlust der Arbeitsmoral sind weitere Themen. Die Qualität der Arbeit leidet.

Was kann der Arbeitgeber tun? Kreativ sein – hier einige Punkte: Innovative Stellenausschreibungen, Mitarbeiterbindung mit «soft facts» wie Wertschätzung, Belohnung, Anerkennung, Mitarbeiterausflügen etc. erhöhen, Talentförderung, Ausbildung ausbauen, individuelle Personalentwicklung, Geschäftsprozesse hinterfragen und anpassen, Digitalisierung und vor allem ein flexibles und konkurrenzfähiges Lohn- und Fördersystem.
Insbesondere jüngere Mitarbeitende wünschen sich neben einem angemessenen Gehalt eine gute Work-Life-Balance, attraktive Weiterbildungs- und Förderungsangebote und gezielte Karriereplanung. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von temporären Arbeitskräften, die die nötigen fachlichen Skills mitbringen sowie die vermehrte Zusammenarbeit mit Stellenvermittler mit einem breiten Netzwerk. Auch zu überdenken ist, mit einer eigenen Unternehmensseite auf LinkedIn präsent zu sein, um eine höhere Reichweite und bessere Sichtbarkeit für wichtige Beiträge wie Stelleninserate zu erreichen.

Was kann der einzelne Mitarbeitende tun? In erster Linie sich selber gut schauen! Es bringt niemandem etwas einen bonusverdächtigen Einsatz zu leisten und dann krank zu werden. Besser ist, seine eigenen Grenzen zu kennen, diese zu akzeptieren und zu kommunizieren. Die Freude an der Arbeit soll erhalten bleiben. Ganz nach dem Motto: Wer Gas gibt, muss auch bremsen können um gesund und motiviert zu sein. Weiter trägt Weiterbildung, auch im fortgeschrittenen Alter, dazu bei, fit im Beruf zu bleiben sowie eine hohe Arbeitszufriedenheit und Lebensqualität zu behalten.

20. April 2023, Denise Wyss, Stv. Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Bericht Leuetatze zum neuen Beurteilungssystem

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Dass das neue Beurteilungssystem keine hohe Akzeptanz in der Kantonalen Verwaltung erhält, war für personalthurgau bereits im Rahmen der Vernehmlassung im Oktober 2021 voraussehbar.

Jeweils gegen Ende Jahr finden die Beurteilungsgespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. Im 2022 nun wurden diese nach dem neuen Beurteilungssystem durchgeführt. Das heisst, neu besteht anstelle einer 4er Skala mit den Prädikaten A, B, C und D eine 5er Skala mit den Wortlauten sehr gut erfüllt, gut erfüllt, erfüllt, teilweise erfüllt und nicht erfüllt. Damit sollte die Mitarbeiterbeurteilung
differenzierter vorgenommen werden können. In der Vernehmlassung hat sich personalthurgau positiv zur Abschaffung der Kennzeichnung der Qualifikation durch ein Prädikat geäussert. Als sehr störend wurde hingegen die Einführung der neuen Kategorie «erfüllt» angesehen. Dazu hielt personalthurgau fest: «Sinn und Zweck einer Beurteilungssystematik ist eben genau die Bewertung bzw. Beurteilung der
Arbeitsleistung. Hierfür muss klar zum Ausdruck kommen, ob die erbrachte Arbeitsleistung gut war oder eben nicht. Mit der Bewertung «erfüllt» wird jedoch keine wertende Beurteilung der Arbeitsleistung vorgenommen. Mithin kommt die Beurteilung mit der Qualifikation «erfüllt» einer fehlenden Beurteilung gleich. »
Aufgrund verschiedener Rückmeldungen von Beurteilenden und Beurteilten an Vorstandsmitglieder und die Geschäftsstelle von personalthurgau ist genau das eingetroffen, was in der Vernehmlassung gerügt wurde. Um künftig tatsächlich fairere, realistischere und letztlich auch wertschätzende Beurteilungen für alle Beteiligten zu ermöglichen, ist dringend das Wording zwischen «nicht erfüllt» und «sehr gut erfüllt» zu überdenken. Denn wir sind es uns in einer Leistungsgesellschaft bereits in der Schule gewohnt, dass «erfüllt» dem entspricht, was im Grundsatz erwartet wird. Somit wird diese Bewertung als genügend oder als Note 4 eingestuft und demzufolge von den Betroffenen als negativ wahrgenommen.

06. Februar 2023, Bruno Lüscher, Präsident personalthurgau

Mutterschaftsvertretung

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Frau Pakize Emini ist mutterschaftsbedingt ab sofort bis August 2023 abwesend. Frau Denise Wyss übernimmt die Stellvertretung. In dieser Zeit sind die Beratungen aus Kapazitätsgründen eingeschränkt. Mitarbeitende der Spital Thurgau wenden sich bitte zuerst an die Personalkommission und an die Verbände. Anfragen von Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung und der Wäscherei Bodensee AG werden nach Möglichkeit bearbeitet. Am besten senden Sie uns eine eMail mit Ihrem Anliegen an personal.thurgau@tg.ch.

 

 

Bericht ZOOM – personalthurgau!?

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Liebe Leserinnen und Leser, wissen Sie wer personalthurgau ist? Für was setzt sich der Dachverband ein? Welche Dienstleistungen können Sie von uns erwarten? In dieser Zoom-Ausgabe möchten wir Ihnen personalthurgau näherbringen.

personalthurgau ist der Dachverband der ihm angeschlossenen Personalverbände und Gewerkschaften. Wir setzen uns ein für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer der kantonalen Verwaltung, der Bildung, der Spital Thurgau AG und der Wäscherei Bodensee AG. personalthurgau ist der Vertragspartner der Spital Thurgau AG beim Firmenvertrag. Darüber hinaus ist es das Ziel von personalthurgau, Organisatio­nen und Menschen mit gleichen Anliegen zu vernetzen.

Konkret setzen wir uns für das Einhalten des Firmenvertrages und der zugehörigen Reg­lemente ein, führen Firmenvertrags- verhandlungen mit der Geschäftsleitung der Spital Thurgau AG, vertreten die Interessen der Arbeitnehmenden in regelmässigen Aus­tauschgesprächen mit der Leiterin HRM der Spital Thurgau AG, führen mit der Ge­schäftsleitung der Spital Thurgau AG zwei Mal jährlich die Lohngespräche, setzen uns für zeitgemässe Anstellungsbedingungen und gute Betriebskulturen sowie Chancengleich­heit zwischen Frau und Mann ein.

Mitarbeitenden, die dem Firmenvertrag unterliegen und die einem der bei perso­nalthurgau angeschlossenen Arbeitnehmer- verbände angehören, bietet personalthur­gau bis zu 12 Stunden unentgeltliche Rechtsberatung in personalrechtlichen Fragen, Begleitung bei schwierigen Gesprächen mit Vorgesetzten und Unterstützung sowie Be­ratung in schwierigen beruflichen Situationen an. Befinden Sie sich derzeit in einer Kon­fliktsituation? Soll das Arbeitsverhältnis mit Ihnen aufgelöst werden oder sind Sie mit Ih­rem Arbeitszeugnis nicht zufrieden? personalthurgau setzt sich sehr gern für Sie und Ihre Rechte ein!

Für Mitarbeitende, die dem Firmenvertrag unterliegen, jedoch keinem der bei perso­nalthurgau angeschlossenen Arbeitneh­merorganisationen angehören, wird pro Fall eine erste Rechtsberatung von max. 3 Stunden Dauer kostenlos angeboten. Weitere Rechtsberatungen sind kostenpflichtig.

Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von unseren Dienstleistungen, indem Sie einem Mitgliedsverband von personalthurgau beitreten. Zu unseren angeschlossenen Mit­gliedsverbänden zählen die nachfolgend genannten Berufsverbände sowie zwei Ge­werkschaften. Besuchen Sie unsere Website unter www.personalthurgau.ch und finden Sie dort zahlreiche Informationen oder wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Ge­schäftsstelle von personalthurgau.

Oktober 2021, Pakize Emini, MLaw, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

 

Bericht Leuetatze zum Homeoffice – Arbeiten zu Hause

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Bis vorerst Ende Februar 2021 gilt, wo immer möglich, schweizweit eine Homeoffice-Pflicht. Diese Art des Arbeitens – ein Arbeiten ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers, genau genommen das Arbeiten zu Hause – wurde bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie immer häufiger gelebt. Doch mit dem Ausbruch des Coronavirus gewann Homeoffice an Popularität.

In der jetzigen Pandemiezeit bietet das Homeoffice die Möglichkeit, viele Dienstleistungen aufrecht zu erhalten und gleichzeitig grössere Menschenansammlungen zu vermeiden, damit dem Gesundheitsschutz gebührend Rechnung getragen werden kann. Doch welche Regeln gelten, wenn Sie zu Hause arbeiten?

Auch wenn Sie von zu Hause arbeiten, gilt das Arbeitsgesetz! Für Sie heisst das, dass alle Vorgaben des Arbeitsgesetzes wie Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Ruhezeiten, Pausen, etc. vollumfänglich einzuhalten sind. Daher empfehlen wir Ihnen, vereinbaren Sie präzise Arbeitszeiten, auch Bereitschaftszeiten (Pikettdienst). Auch im Homeoffice sind Sie zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Trennen Sie Privatzeiten und Arbeitszeiten klar voneinander, damit Sie sich genügend erholen können und nicht in eine «ständige Erreichbarkeit» und damit Übermüdung gelangen. Pausenregelungen aus dem Betrieb übernehmen Sie, wenn möglich, unverändert auch für das Homeoffice. Besonders wichtig ist, den sozialen Austausch mit den Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen aufrecht zu erhalten, um einer Vereinsamung im Homeoffice entgegen zu wirken. Planen Sie hierfür Austauschsitzungen oder gemeinsame Pausen über Kommunikationsplattformen.

Ein gut organisiertes und durch klare Regelungen vereinbartes Homeoffice ist eine riesige Chance für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Bei selbst gewählten Arbeitsbedingungen, arbeiten Angestellte effektiver. Mittels Homeoffice lässt sich die Produktivität der Mitarbeitenden steigern. Allein schon durch den Wegfall von Störfaktoren, wie vorbeilaufenden, telefonierenden oder sich unterhaltenden Kolleginnen und Kollegen kann von einer höheren Produktivität ausgegangen werden. Auch von einer besseren Konzentrationsfähigkeit und damit von weniger Fehlern ist auszugehen.

Damit ein genügender Austausch im Team gewahrt werden kann, empfehlen Experten in normalen Zeiten ein regelmässiges Arbeiten im Büro vorzusehen. Die regelmässige Präsenz in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers fördert denn auch einen Teamgeist und eine Identifikation der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen.

Homeoffice wird durchaus zur Herausforderung oder sogar zum Fluch, wenn ein konzentriertes Arbeiten zu Hause nicht möglich ist, wenn die Infrastruktur ein ergonomisches Arbeiten verunmöglicht oder weil Partner und Kinder aufgrund der Pandemie zu Hause bleiben müssen. Für das zur Verfügung stellen der Infrastruktur, wie auch für ein ergonomisches Arbeiten ist Ihr Arbeitgeber verantwortlich – wenn Homeoffice seitens des Arbeitgebers angeordnet wird. Beantragt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter für einen Teil des Anstellungspensums Homeoffice, ist auch die entsprechende Infrastruktur und Einrichtung von den Mitarbeitenden selbst zu stellen. In Pandemiezeiten gelten besondere Regelungen. Hierfür hat der Bundesrat direkt in der Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechende Regelungen vorgesehen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf, um Fragen zu klären und allfällige Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, bevor diese zu einem Problem werden.

Grundsätzlich gilt: Durch ein von Arbeitnehmenden freiwillig gewähltes Homeoffice unterstützen Arbeitgebende ihre Angestellten bei einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wodurch die Arbeits- und Lebensqualität der Mitarbeitenden steigt, was sich wiederum in einer höheren Produktivität und weniger Absenzen für die Arbeitgebenden bemerkbar machen wird. Voraussetzung für eine Win-Win-Konstellation bezüglich Homeoffice, die sowohl für die beteiligten Arbeitnehmenden wie auch die Arbeitgebenden Vorteile bietet, bilden klare Regelungen zum Homeoffice die Grundlage.

22. Februar 2021, Pakize Emini, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau

Aktuelle Situation

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Sehr geehrte Damen und Herren

Aufgrund des neuen Coronavirus COVID-19 sowie den verschärften Massnahmen und Anordnungen des Bundesrates vom 16. März 2020 befinden wir uns derzeit in einer ausserordentlichen Lage. Ausserordentliche Situationen erfordern auch entsprechende Anpassungen und Massnahmen. Da auch unser Dachverband personalthurgau von der derzeitigen Situation nicht verschont bleibt, sind wir veranlasst unsere Büroöffnungszeiten anzupassen. Unsere Dienstleistungen erbringen wir derzeit mehrheitlich aus dem Home-Office. Sie erreichen uns via E-Mail an personal.thurgau@tg.ch. Wir sind bemüht Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

In dieser schwierigen Zeit wünschen wir Ihnen alles Gute und gute Gesundheit!

Beste Grüsse

Die Geschäftsstelle von personalthurgau