Begleitung und Rechtsberatung
Für Mitarbeitende, die mehr als sechs Monate einem der bei personalthurgau angeschlossenen Arbeitnehmerverbände angehören, ist eine Rechtsberatung bis zu 12 Stunden pro Fall oder Jahr unentgeltlich.
Mitarbeitende der Spital Thurgau AG, die keiner der bei personalthurgau angeschlossenen Arbeitnehmerorganisationen angehören, wird pro Fall eine erste Rechtsberatung von max. 3 Stunden Dauer kostenlos angeboten. Danach werden weitere Rechtsberatungen zu einem Stundenansatz von Fr. 140 verrechnet.
Für Nichtmitglieder, die in der kantonalen Verwaltung arbeiten, kostet eine Beratungsstunde Fr. 140.
Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt. Im persönlichen Gespräch wird die Situation analysiert. Gemeinsam werden verschiedene Handlungsalternativen / Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und die möglichen Konsequenzen aufgezeigt.
In den Beratungen geht es meistens um Fragen rund um Kündigungen, Mutterschaftsurlaub, Arbeitszeugnisse, Arbeitszeiten/Dienstplan, Überstunden, Lohneinstufungen, fehlende Wertschätzung etc.
Je nach Thema können sich die Angestellten auch an ihren Berufsverband, an die Personalkommissionen, Movis oder an die Beratungspersonen bei Mobbing und sexueller Belästigung wenden.
Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Mobbing im engeren Sinne steht für Schikanen und Intrigen gegen Personen am Arbeitsplatz, die systematisch, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum vorkommen. Eine Person wird z.B. lächerlich gemacht, beleidigt, ausgegrenzt, es werden Gerüchte verbreitet, Informationen werden vorenthalten oder sie wird mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht. Die gemobbte Person fühlt sich mit der Zeit unterlegen und kann sich nicht mehr selbst wehren. Durch Mobbing kann das Opfer erheblichem psychischem Druck ausgesetzt werden, der sogar zu chronischen Erkrankungen führen kann. Mobbing ist verwandt mit anderen Arten des Konflikts, unterscheidet sich aber durch seine lange Dauer und die besondere Einseitigkeit der Beziehung. Mobbing kann entstehen, wenn das Betriebsklima Grenzüberschreitungen zulässt.
In der kantonalen Verwaltung und in der Spital Thurgau AG wurden interne und externe Beratungspersonen und Fachstellen gewählt, siehe Links.
KVTG Flyer Persönlichkeitsschutz
Flyer MOVIS
STGAG Reglement Persönlichkeitsschutz
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