Mehr Wahlfreiheit fürs Alter und klarer Schutz für Angehörige
Wussten Sie, dass bei der Pensionskasse Thurgau (pktg) eine Reglementsrevision für 2026 geplant ist? In der Vernehmlassung stehen spannende Neuerungen zur Diskussion, die mehr Flexibilität und Sicherheit bringen.
Wahlfreiheit im Rentenmodell – mehr Spielraum bei der Pensionierung
Mit der Reglementsrevision 2026 will die pktg mehr persönliche Entscheidungsfreiheit in die Altersvorsorge bringen. Neu sollen Versicherte zwischen zwei Rentenmodellen wählen können:
- Modell Alpha: Umwandlungssatz 5,15 %, Hinterlassenenrente 60 % (bisher 70 %).
- Modell Beta: Umwandlungssatz 5,30 %, Hinterlassenenrente 30 %.
Was würde das konkret heissen? Wer keinen grossen finanziellen Schutz für Angehörige benötigt, könnte mit Modell Beta eine leicht höhere Rente erhalten. Wer seine Familie besser absichern will, könnte Modell Alpha wählen. Dafür würde aber die Hinterlassenenrente beim Modell Alpha von bislang 70 % auf 60% gesenkt werden. personalthurgau begrüsst die neue Wahlfreiheit sehr. So sollen verschiedene Lebenssituationen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.
Todesfallkapital auch nach der Pensionierung
Wenn eine pensionierte Person innert fünf Jahren nach der Pensionierung verstirbt, würden die Hinterbliebenen neu eine einmalige Kapitalzahlung erhalten – selbst, wenn keine klassischen Hinterlassenenrenten fällig sind.
Freiwillige Einkäufe könnten künftig auch im Todesfall vollumfänglich als Kapital zurückbezogen werden – unabhängig von Hinterlassenenrenten. Ebenso würde der Kreis der Begünstigten erweitert, um moderne Lebenskonstellationen zu berücksichtigen.
Ende September wird die definitive Fassung des neuen Reglements der pktg erwartet.





