Reglementsrevision der Pensionskasse Thurgau per 1. Januar 2026

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Erläuternder Bericht

Stellungnahme von personalthurgau zur Vernehmlassung:

Sehr geehrter Herr Büchi, lieber Markus

Mit Schreiben vom 4. April 2025 informierten Sie uns über die Eröffnung des Vernehmlas­sungsverfahrens im Zusammenhang mit der Reglementsrevision der Pensionskasse Thur­gau per 1. Januar 2026. personalthurgau bedankt sich für die Möglichkeit zur Einrei­chung einer Stellungnahme.

Zu den vorgesehenen Neuerungen im Reglement und den unterbreiteten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

1          Hauptsächliche Änderungen

1.1      Angebot von zwei Rentenmodellen

Die geplante Einführung von zwei Modellen (Alpha mit 60 % Hinterlassenenrente und Beta mit 30 %) bringt mehr Wahlfreiheit, führt jedoch auch zu einer Absenkung des Leis­tungsniveaus. Ohne ein zusätzliches drittes Modell mit 70 %-Anwartschaft, welche seit dem 1. Januar 2020 wieder eingeführt wurde, und einem allenfalls entsprechend ge­ringfügig reduziertem Umwandlungssatz, droht eine faktische Leistungsverschlechte­rung. personalthurgau beantragt deshalb die Einführung eines Modells Gamma mit 70 % Leistung und einem angepassten Umwandlungssatz von 5.10 %.

1.2      Todesfallkapital bei frühem Tod nach Pensionierung

Diese Neuerung stärkt die Sicherheit für Hinterbliebene und ist sinnvoll. Sie wird klar be­fürwortet.

1.3      Freiwillige Einkäufe bei vorzeitiger Pensionierung

Die vorgesehene Möglichkeit, bei Frühpensionierung durch freiwillige Einkäufe das Leis­tungsziel zu sichern, ist im Interesse der Versicherten. Diese Erweiterung wird befürwortet.

1.4      Todesfallkapital mit Rückgewähr von freiwilligen Einkäufen und flexible Begünsti­gung

Die Auszahlung freiwilliger Einlagen im Todesfall – unabhängig fälliger Hinterlassenenren­ten – stellt eine sachgerechte Verbesserung dar, welche wir befürworten. Auch die Aus­weitung des Kreises möglicher Begünstigter entspricht modernen Lebensrealitäten und ist zu begrüssen.

1.5      Lebenslange statt temporäre lohnabhängige Ehegatten-/Lebenspartnerrenten

Der Systemwechsel hin zu lebenslangen lohnabhängigen Renten schafft Transparenz und Planungssicherheit für die Hinterbliebenen. Diese Anpassung wird positiv bewertet.

1.6      Austausch von Delegierten-Kontingenten unter den Verbänden

Unabhängig einer allfälligen Verbands- bzw. Berufsgruppenzugehörigkeit sollen als De­legierte interessierte und geeignete Personen gewählt werden. Daher sind wir der Mei­nung, dass diese Massnahme der Funktionsfähigkeit der Delegiertenversammlung dient, weshalb sie klar befürwortet wird.

2          Weitere Massnahmen

2.1      Senkung der Eintrittsschwelle zur Versicherung von Arbeitnehmenden

Die Absenkung von CHF 22’680 auf CHF 20’412 wird befürwortet, da sie die soziale Absi­cherung von Geringverdienenden stärkt. Sie ermöglicht einem breiteren Personenkreis Zugang zur beruflichen Vorsorge.

2.2      Vorverlegung des Sparbeginns von Alter 22 auf Alter 20

Damit würde das Leistungsniveau junger Versicherter erhöht, doch es wird ernsthaft da­ran gezweifelt, dass damit eine Sensibilisierung und eine frühere Auseinandersetzung mit der beruflichen Vorsorge erzielt werden kann. Wohl eher dürfte das Erwerbseinkommen im Alter 20 und 21 anderweitig mehr benötigt werden.

2.3      Einführung Minimum-Sparplan

Die Einführung eines neuen Minimum-Sparplans ist nur unter bestimmten Bedingungen tragbar. Zwingend notwendig erachten wir eine zeitliche Beschränkung, wie sie auch im erläuternden Bericht für maximal drei Jahre vorgesehen ist. Eine automatische Rück­kehr nach drei Jahren in den Standardplan, erscheint unabdingbar. Damit soll ein «Ver­gessengehen» in einem Minimum-Sparplan möglichst ausgeschlossen werden. Andern­falls drohen unzureichende Altersleistungen. Auf nochmaligen ausdrücklichen Antrag hin soll ein Minimum-Sparplan hingegen beliebig erneuerbar und wählbar bleiben.

3          Zusätzliche Anpassungen bzw. Erweiterungen

3.1      Temporärer Versicherungsschutz bei Erwerbsunterbruch

Diese Regelung schützt Versicherte in Lebensphasen ohne Einkommen. Sie ist sachge­recht und wird befürwortet.

3.2      Freiwillige Weiterversicherung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ab Alter 55 statt 58

Die Möglichkeit der Weiterversicherung schon ab Alter 55 und nicht erst 58 verbessert die Vorsorgesicherheit älterer Mitarbeitender. Daher wird diese eindeutig befürwortet.

3.3      Kapitaloption beim Bezug von Hinterlassenenrenten

Diese Möglichkeit stärkt die Entscheidungsfreiheit der Hinterbliebenen, ist sachgerecht und wird befürwortet.

3.4      Wegfall der Pensionierten-Kinderrente

Diese Massnahme ist vertretbar und wird unterstützt.

3.5      Anpassung der Laufzeiten für Invaliden-Kinderrenten und Waisenrenten

Diese Regelung wäre zwar BVG-konform, stellt jedoch einen Leistungsabbau dar. Auch wenn eine Besitzstandswahrung vorgesehen ist, kann diese Massnahme rein aus sozia­len Gründen nicht mitgetragen werden.

3.6      Aufschub von Invalidenrenten bei Anspruch auf Unfall-Taggeld

Diese Anpassung ist juristisch korrekt und verhindert aus versicherungstechnischer Sicht eine Überentschädigungen.

3.7      Einführung eines Gebührenreglements

Eine verursachergerechte Kostenregelung ist nachvollziehbar, muss jedoch transparent und zurückhaltend umgesetzt werden.

3.8      Klare Regelung von Fristen

Die Orientierung an den Bestimmungen gemäss Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) schafft Rechtssicherheit und wird begrüsst.

3.9      Konsequente Verweise auf Anhänge

Diese Massnahme verbessert die Nachvollziehbarkeit des Reglements und schafft Trans­parenz. Daher wird sie befürwortet.

4          Vernehmlassungsfragen

  • Reduktion der Anwartschaft
    Die Reduktion der Anwartschaft auf 60 % und die Einführung eines Rentenmodells Alpha und Beta – ohne ein drittes Modell und einer Möglichkeit der Beibehaltung der Anwart­schaft von 70% – wird abgelehnt, da dies einer Absenkung des Leistungsniveaus ent­sprich. Eine Wahlmöglichkeit mit 70 %-Anwartschaft (Modell Gamma) ist zwingend ein­zuführen, um familiäre Absicherungsbedürfnisse abzudecken. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 1.1.
  • Senkung der Eintrittsschwelle
    Die Senkung der Eintrittsschwelle von CHF 22’680 auf CHF 20’412 wird befürwortet. Sie er­möglicht einem breiteren Personenkreis den Zugang zur beruflichen Vorsorge. Wir ver­weisen auf unsere Ausführungen unter 2.1.
  • Sparbeginn ab Alter 20 statt 22
    Diese Massnahme wird nicht unterstützt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 2.2.
  • Minimum-Sparplan
    Einen neuen Minimum-Sparplan erachten wir als durchaus geeignete Erweiterung. Die­ser ist nur unter bestimmten Bedingungen, wie sie auch im erläuternden Bericht vorge­sehen sind, tragbar. Auch die dreijährige Frist erachten wir als sinnvoll. Im Übrigen ver­weisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.3.

5          Anpassungsvorschlag: Formulierung zum amtlichen Wohnsitz bei Lebenspartner­schaften

Die aktuelle Formulierung in den §§ 37 und 41 des Reglements der Pensionskasse Thur­gau, welche einen gemeinsamen amtlichen Wohnsitz verlangen, werden als nicht zeit­gemäss erachtet. Sie widersprechen modernen Lebensrealitäten, insbesondere wenn ein Umzug – etwa in ein Pflegeheim – den Anspruch auf Vorsorgeleistungen gefährden kann. Wir beantragen daher eine Anpassung oder Ergänzung dieser Bestimmungen, so­dass Partnerschaften auch dann anerkannt bleiben, wenn eine gemeinsame Wohnad­resse aus zwingenden Gründen nicht mehr besteht.

6          Gesamtfazit

Die überwiegende Mehrheit der vorgeschlagenen Massnahmen wird unterstützt und stellt unserer Ansicht nach eine klare Verbesserung dar. Besonders begrüsst werden Wahlmöglichkeiten, Rückgewährregelungen und klare Strukturen. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer genannten Anpassungsvorschläge.

Der Vorstand von personalthurgau bedankt sich für die Berücksichtigung unserer Rück­meldung. Für allfällige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

personalthurgau

Barbara Dätwyler Weber                            Pakize Emini, MLaw
Präsidentin                                                    Leiterin Geschäftsstelle