Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Sie ist im Obligationenrecht (OR) Artikel 328 verankert und umfasst mehrere Aspekte, die das Wohl der Mitarbeitenden sichern sollen:
Persönlichkeitsschutz: Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit seiner Angestellten respektieren und schützen. Dazu gehört der Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung.
Gesundheitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Dies beinhaltet beispielsweise Massnahmen zur Stressprävention, Unfallverhütung, Bereitstellung sicherer Arbeitsplätze und Schutzkleidung.
Freizeit und Urlaub: Arbeitnehmende haben Anspruch auf angemessene Freizeit und bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese Rechte gewahrt werden.
Gleichbehandlung: Alle Mitarbeitenden müssen gleichbehandelt werden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion. Dies fördert ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld.
Datenschutz: Der Arbeitgeber muss die persönlichen Daten der Mitarbeitenden schützen und darf diese nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwenden.
Das heisst der Arbeitgeber muss vielseitig um das Wohl der Mitarbeitenden besorgt sein. Tut er das nicht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Zudem riskiert er eine negative Arbeitsatmosphäre und dadurch krankheitsbedingte Abwesenheiten bis hin zu Abgängen. Umgekehrt trägt ein Einhalten der Fürsorgepflicht zur Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei und fördert die Produktivität und ein positives Betriebsklima.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.