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Juni 2025

Politapéro vom 18. Juni 2025

By | Kantonale Verwaltung, personalthurgau | No Comments

Im Anschluss an die Grossratssitzung vom 18. Juni 2025 lud personalthurgau die Mitglieder des Grossen Rates zu einem Apéro riche ins Rathaus Frauenfeld ein. Im Rahmen dieses Anlasses stellte sich personalthurgau mit seinen Aufgaben selbst vor – ebenso die angeschlossenen Berufsverbände sowie die Dienstleistungen für die Mitarbeitenden des Kantons Thurgau.

Ziel des Treffens war es, Türen zu öffnen, den persönlichen Austausch zu fördern und gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zu stärken. Insgesamt 32 Kantonsrätinnen und Kantonsräte folgten der Einladung. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Verbände nahmen auch Regierungsrat Urs Martin sowie Simone Schori, Leiterin des Personalamts, am Anlass teil.

Ein gelungener Anlass mit wertvollen Gesprächen und neuen Perspektiven!

Stephan Tobler (links), Kantonsrat SVP, Magnus Jung (rechts) Präsident Verband der
Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau VSLTG

Der feine Apéro riche wurde durch die Firma KochLust, Thundorf ausgerichtet.

 

Bericht Leuetatze – Fürsorgepflicht, ein starkes Wort!

By | Beratung, Bildung, Kantonale Verwaltung, personalthurgau, Spital Thurgau, Wäschereien | No Comments

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Sie ist im Obligationenrecht (OR) Artikel 328 verankert und umfasst mehrere Aspekte, die das Wohl der Mitarbeitenden sichern sollen:

Persönlichkeitsschutz: Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit seiner Angestellten respektieren und schützen. Dazu gehört der Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung.

Gesundheitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Dies beinhaltet beispielsweise Massnahmen zur Stressprävention, Unfallverhütung, Bereitstellung sicherer Arbeitsplätze und Schutzkleidung.

Freizeit und Urlaub: Arbeitnehmende haben Anspruch auf angemessene Freizeit und bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese Rechte gewahrt werden.

Gleichbehandlung: Alle Mitarbeitenden müssen gleichbehandelt werden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion. Dies fördert ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld.

Datenschutz: Der Arbeitgeber muss die persönlichen Daten der Mitarbeitenden schützen und darf diese nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwenden.

Das heisst der Arbeitgeber muss vielseitig um das Wohl der Mitarbeitenden besorgt sein. Tut er das nicht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Zudem riskiert er eine negative Arbeitsatmosphäre und dadurch krankheitsbedingte Abwesenheiten bis hin zu Abgängen. Umgekehrt trägt ein Einhalten der Fürsorgepflicht zur Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei und fördert die Produktivität und ein positives Betriebsklima.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.