Antrag unseres Präsidenten zum Personalaufwand 2023

Detailberatung Grossratssitzung vom 7.12.2022 zum Voranschlag 2023

Antrag Gelbe Seiten, Seite 11, Kapitel 3.3 Personalaufwand unseres Präsidenten, Bruno Lüscher:

Ich spreche zu Kapitel 3.3, Personalaufwand, auf Seite 11 der Gelben Seiten der Botschaft und stelle dazu in meiner Funktion als Präsident von personalthurgau, wie bereits in der Eintretensdebatte vor zwei Wochen angekündigt, den Antrag, dass den Kantonsangestellten zusätzliche 0.5% der Lohnsumme für individuelle Lohnanpassungen zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit den bereits beschlossenen 1.5% für generelle und den nachträglich beschlossenen 0.5% für individuelle Lohnanpassungen würden dann insgesamt 2.5% zur Verfügung stehen. Dies wäre dann auch mit dem schweizerischen Durchschnitt vergleichbar. Unser Besoldungssystem besteht bekanntlich aus zwei Komponenten: Die generelle Besoldungsanpassung gemäss § 10a der BesVO mit der Festlegungskompetenz durch den Regierungsrat und § 11 der BesVO für allgemeine, individuelle, leistungsbezogene und zur Förderung vorgesehener Besoldungsanpassungen mit einer Kompetenz des Regierungsrates bis max. 1.0%.

Wenn wir die Lohnanpassungen seit 2015 unter Einbezug des Budgets 2023 in den Gesamtkontext mit Teuerung und der BesVO setzen, stellen wir fest, dass das Thurgauer Staatspersonal keine übermässigen Lohnanpassungen zu verzeichnen hatte. Die mittlere Teuerung von 2015 bis und mit der zu erwartenden Teuerung von 3.0% für 2022 ergibt 0.35%. Dieser gegenüber steht eine mittlere generelle Lohnanpassung, inkl. die 1.5% für 2023, von 0.32%. Daneben haben wir im gleichen Zeitraum eine mittlere individuelle und leistungsbezogene Lohnanpassung von 0.67%. Sie sehen also, dass das Staatspersonal gegenüber der Privatwirtschaft nicht sonderlich bevorteilt wurde.

An dieser Stelle noch etwas, der Regierungsrat wollte im Herbst 2021 für mehr Transparenz bei der Festlegung der generellen Lohnanpassung sorgen. Leider wurde nichts daraus, obwohl sein Vorschlag wirklich zu mehr Nachvollziehbarkeit geführt hätte und auch die leidige Diskussion im Umgang mit Rekordüberschüssen oder auch negativen Abschlüssen transparenter gemacht hätte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wie eingangs erwähnt stelle ich nun folgenden Antrag:

Die allgemeinen Personalkosten (Kontogruppe 7120) werden pauschal um 2 Millionen Franken erhöht. Demgegenüber wird die Investitionsrechnung über Konto 1000.5890.000 (Stufe Konzern) pauschal um 2 Millionen Franken gekürzt.

Ich danke für die Unterstützung. Damit stellen Sie ihre Wertschätzung gegenüber den Kantonsangestellten unter Beweis. Ich sage es nochmals, ein gut funktionierendes Unternehmen, wie es auch ein Staat Thurgau ist, ist auf leistungsbereites und leistungsfähiges Personal angewiesen, genauso wie es jedes private Unternehmen auch ist.