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April 2021

Bericht Leuetatze zum Homeoffice – Arbeiten zu Hause

By | Beratung, Kantonale Verwaltung, personalthurgau, Spital Thurgau | No Comments

Bis vorerst Ende Februar 2021 gilt, wo immer möglich, schweizweit eine Homeoffice-Pflicht. Diese Art des Arbeitens – ein Arbeiten ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers, genau genommen das Arbeiten zu Hause – wurde bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie immer häufiger gelebt. Doch mit dem Ausbruch des Coronavirus gewann Homeoffice an Popularität.

In der jetzigen Pandemiezeit bietet das Homeoffice die Möglichkeit, viele Dienstleistungen aufrecht zu erhalten und gleichzeitig grössere Menschenansammlungen zu vermeiden, damit dem Gesundheitsschutz gebührend Rechnung getragen werden kann. Doch welche Regeln gelten, wenn Sie zu Hause arbeiten?

Auch wenn Sie von zu Hause arbeiten, gilt das Arbeitsgesetz! Für Sie heisst das, dass alle Vorgaben des Arbeitsgesetzes wie Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Ruhezeiten, Pausen, etc. vollumfänglich einzuhalten sind. Daher empfehlen wir Ihnen, vereinbaren Sie präzise Arbeitszeiten, auch Bereitschaftszeiten (Pikettdienst). Auch im Homeoffice sind Sie zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Trennen Sie Privatzeiten und Arbeitszeiten klar voneinander, damit Sie sich genügend erholen können und nicht in eine «ständige Erreichbarkeit» und damit Übermüdung gelangen. Pausenregelungen aus dem Betrieb übernehmen Sie, wenn möglich, unverändert auch für das Homeoffice. Besonders wichtig ist, den sozialen Austausch mit den Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen aufrecht zu erhalten, um einer Vereinsamung im Homeoffice entgegen zu wirken. Planen Sie hierfür Austauschsitzungen oder gemeinsame Pausen über Kommunikationsplattformen.

Ein gut organisiertes und durch klare Regelungen vereinbartes Homeoffice ist eine riesige Chance für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Bei selbst gewählten Arbeitsbedingungen, arbeiten Angestellte effektiver. Mittels Homeoffice lässt sich die Produktivität der Mitarbeitenden steigern. Allein schon durch den Wegfall von Störfaktoren, wie vorbeilaufenden, telefonierenden oder sich unterhaltenden Kolleginnen und Kollegen kann von einer höheren Produktivität ausgegangen werden. Auch von einer besseren Konzentrationsfähigkeit und damit von weniger Fehlern ist auszugehen.

Damit ein genügender Austausch im Team gewahrt werden kann, empfehlen Experten in normalen Zeiten ein regelmässiges Arbeiten im Büro vorzusehen. Die regelmässige Präsenz in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers fördert denn auch einen Teamgeist und eine Identifikation der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen.

Homeoffice wird durchaus zur Herausforderung oder sogar zum Fluch, wenn ein konzentriertes Arbeiten zu Hause nicht möglich ist, wenn die Infrastruktur ein ergonomisches Arbeiten verunmöglicht oder weil Partner und Kinder aufgrund der Pandemie zu Hause bleiben müssen. Für das zur Verfügung stellen der Infrastruktur, wie auch für ein ergonomisches Arbeiten ist Ihr Arbeitgeber verantwortlich – wenn Homeoffice seitens des Arbeitgebers angeordnet wird. Beantragt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter für einen Teil des Anstellungspensums Homeoffice, ist auch die entsprechende Infrastruktur und Einrichtung von den Mitarbeitenden selbst zu stellen. In Pandemiezeiten gelten besondere Regelungen. Hierfür hat der Bundesrat direkt in der Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechende Regelungen vorgesehen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf, um Fragen zu klären und allfällige Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, bevor diese zu einem Problem werden.

Grundsätzlich gilt: Durch ein von Arbeitnehmenden freiwillig gewähltes Homeoffice unterstützen Arbeitgebende ihre Angestellten bei einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wodurch die Arbeits- und Lebensqualität der Mitarbeitenden steigt, was sich wiederum in einer höheren Produktivität und weniger Absenzen für die Arbeitgebenden bemerkbar machen wird. Voraussetzung für eine Win-Win-Konstellation bezüglich Homeoffice, die sowohl für die beteiligten Arbeitnehmenden wie auch die Arbeitgebenden Vorteile bietet, bilden klare Regelungen zum Homeoffice die Grundlage.

22. Februar 2021, Pakize Emini, Leiterin Geschäftsstelle personalthurgau