Begleitung und Rechtsberatung

Begleitung

personalthurgau bietet für Mitglieder der angeschlossenen Berufsverbände und Gewerkschaften und für Mitarbeitende der Spital Thurgau AG unentgeltlich Unterstützung und Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle an.

Im persönlichen Gespräch wird die Situation analysiert. Gemeinsam werden verschiedene Handlungsalternativen / Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Im Gespräch werden mögliche Konsequenzen dieser Wege aufgezeigt. Die Rat suchende Person entscheidet selber darüber, welchen Weg sie einschlagen will. personalthurgau kann sie bei der Lösung der Probleme in verschiedener Weise unterstützen: Information über die Rechtslage, Organisation von Vermittlungsgesprächen, Begleitung bei Gesprächen mit Vorgesetzten oder Mitarbeitenden, Schlichtung, Gespräche mit Vorgesetzten, Verfassen von Stellungnahmen, Einschalten eines Verbandes um Missstände zu beheben, Einschalten von anderen Fachpersonen (z.B. bei Mobbing), Unterstützung bei einem Rekurs u.s.w.

Manchmal genügt es den Rat Suchenden, wenn sie die Ereignisse bei einer Drittperson deponieren können. Manchmal genügt es Rat Suchenden, wenn sie aufgrund der Situationsanalyse einen Überblick über die Probleme gewinnen. Ohne Auftrag der Rat Suchenden wird nichts unternommen. Alle Beratungsgespräche werden absolut vertraulich behandelt.

Frühzeitig Hilfe holen

Es ist besser, frühzeitig Hilfe zu holen und eine Situation nicht eskalieren zu lassen. Für die Angestellten der kantonalen Verwaltung und der Spital Thurgau AG stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Je nach Problem können sich die Angestellten an die Personalkommissionen, die Beratungspersonen bei Mobbing und sexueller Belästigung oder direkt an personalthurgau wenden.

Für Nichtmitglieder, die in der kantonalen Verwaltung arbeiten, kostet eine Beratungsstunde Fr. 140. Für Nichtmitglieder, die in der Spital Thurgau AG arbeiten ist die Dienstleistung für eine Stunde kostenlos, da sie einen monatlichen Solidaritätsbeitrag leisten.

Rechtsberatung

personalthurgau bietet für Mitglieder der angeschlossenen Berufsverbände und Gewerkschaften unentgeltlich für maximal 12 Stunden pro Jahr Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht an. In den Beratungen geht es meistens um Fragen rund um Kündigung, Mutterschaftsurlaub, Arbeitszeugnis, Arbeitszeiten, Überstunden, Lohneinstufung, Brückentage. Rechtsauskünfte werden telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch erteilt. Wenn Sie in einer Frage unsicher sind, rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.

Für Nichtmitglieder, die in der kantonalen Verwaltung arbeiten, kostet eine Beratungsstunde Fr. 140. Für Nichtmitglieder, die in der STGAG arbeiten, bietet personalthurgau unentgeltlich eine Beratungsstunde pro Jahr im Bereich Arbeitsrecht an. Diese ist über den Solidaritätsbeitrag finanziert. Weitere Rechtsberatungen kosten Fr. 140 je Stunde.

Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.

Wenn Sie uns in dringenden Fällen nicht erreichen oder die Geschäftsstelle geschlossen ist, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die Sektion Ihres Verbandes zu wenden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied in einem Berufs- oder Personalverband oder in einer Gewerkschaft sind, können sich auch an die Rechtsberatung ihres Verbandes wenden. Über Kontaktmöglichkeiten und Ansprechzeiten informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Homepage.

Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Mobbing im engeren Sinne steht für Schikanen und Intrigen gegen Personen am Arbeitsplatz, die systematisch, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum vorkommen. Eine Person wird z.B. lächerlich gemacht, beleidigt, ausgegrenzt, es werden Gerüchte verbreitet, Informationen werden vorenthalten oder sie wird mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht. Die gemobbte Person fühlt sich mit der Zeit unterlegen und kann sich nicht mehr selber wehren. Durch Mobbing kann das Opfer erheblichem psychischem Druck ausgesetzt werden, der sogar zu chronischen Erkrankungen führen kann. Mobbing ist verwandt mit anderen Arten des Konflikts, unterscheidet sich aber durch seine lange Dauer und die besondere Einseitigkeit der Beziehung. In den meisten Fällen ist Mobbing keine vorsätzliche Strategie, sondern entsteht, wenn das Betriebsklima Grenzüberschreitungen zulässt.

In der kantonalen Verwaltung und in der Spital Thurgau AG wurden interne und externe Beratungspersonen und Fachstellen gewählt, die als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

Bei unseren Links finden Sie weiterführende Internetseiten. Informieren Sie sich und melden Sie sich bei einer der Beratungspersonen oder direkt bei personalthurg au.

KVTG Flyer Persönlichkeitsschutz

KTV Flyer MOVIS

STGAG Flyer MOVIS